Wenn zwei Menschen heiraten, dann geht es immer auch um den neuen Nachnamen. Während es vor ein paar Jahrzehnten noch selbstverständlich war, dass die Frau den Nachnamen des Mannes annimmt, gibt es heute (zum Glück) mehr Spielraum. Außerdem können seit 2017 auch homosexuelle Paare in Deutschland heiraten und einen Familiennamen wählen.
Die juristische Ehe hat sich also entwickelt und ist offener geworden, doch eines ist auf der Strecke geblieben: Das damit zusammenhängende Namensrecht. Viele Paare entscheiden sich mittlerweile für einen Doppelnamen, was die umständlichsten Namens-Kombinationen hervorbringt.
Doppelnamen-Chaos: „Das kann doch keiner mehr wollen”
Als Beispiel: Heiratet eine Frau Schulze einen Herrn Kruse, dann kann er Herr Kruse bleiben, sie seinen Nachnamen anhängen, wird also Frau Schulze-Kruse. Bekommen die beiden einen kleinen Sohn, nennen wir ihn Max, dann könnte das Kind den Nachnamen der Mutter übernehmen, wäre entsprechend ein Max Schulze. Alle Familienmitglieder hätten demzufolge einen unterschiedlichen Nachnamen.
Da wird es schnell chaotisch und schwierig. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) findet, „das kann doch keiner mehr wollen” und hat eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt, wie verschiedene Medien berichten.
Wie sieht das bestehende Namensrecht aus?
Wenn ihr euren Liebsten oder eure Liebste heiratet, dann lässt das Namensrecht verschiedene Möglichkeiten für den Nachnamen zu. Ein Ehepaar ist grundsätzlich dazu angehalten, einen gemeinsamen Namen anzunehmen. Es ist aber nicht dazu verpflichtet.
Wenn das Paar sich auf einen Namen einigen kann, kann der andere den Nachnamen entweder übernehmen oder mit dem bisherigen Namen kombinieren. Im Falle einer Scheidung können die Doppelnamen bestehen bleiben und bei einer erneute Heirat sogar von den neuen Partner*innen übernommen werden.
Und wie ist das nun, wenn es gemeinsame Kinder gibt?
Bei einem gemeinsamen Familienamen ist es unkompliziert: Das Kind bekommt diesen ebenfalls als Nachnamen. Bei Doppelnamen wird es schonschwieriger, denn diese sind für Kinder in der Regel nicht zulässig.
Die Eltern müssen also einen Namen bestimmen. Wenn sie das einen Monat lang versäumen, bestimmt das Gericht einen Entscheidungsberechtigten, der wiederum innerhalb einer Frist dem Neugeborenen einen Nachnamen zuzuweisen hat.
Allerdings gibt es auch Ausnahme: In Einzelfällen erlaubt das Standesamt einen Doppelnamen, z.B. wenn es um Patchwork-Familien geht.
Was sich für den gemeinsamen Familiennamen ändern soll
Bereits im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung findet sich dazu ein Hinweis. Dort haben die Parteien vereinbart, dass das Namensrecht liberaler werden soll.
Justizminister Buschmann ist nun konkreter geworden. Er bemängelt, dass Ehepartner keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen können und das auch für die gemeinsamen Kinder nicht erlaubt sei.
Mehr Eigenverantwortung bei Entscheidung über Familiennamen
Doch noch schwieriger sei die Situation nach Scheidungen: „Erwachsene Kinder müssen heute manchmal gegen ihren eigenen und den Willen eines Elternteils den Familiennamen eines Stiefelternteils behalten, mit dem sie nichts mehr zu tun haben“, erklärt der Justizminister.
Bist du verheiratet? Dann verrate uns doch in den Kommentaren, wie ihr die Nachnamen-Frage geklärt habt!