Dieses Urteil sorgt für viel Aufsehen, für Jubel und für Empörung gleichermaßen: Das Amtsgericht Weimar hat in einer einstweiligen Anordnung zwei Schulen untersagt, Maskenpflicht und Corona-Tests anzuordnen.
Ein Urteil, das aus dem aktuellen Rahmen fällt – und eventuell auf den Aussagen mehrerer zweifelhafter Experten beruht, wie u.a. Focus berichtet.
Es handelt sich um das Urteil Az.: 9 F 148/21 des Weimarer Amtsgerichts.
Darin untersagt das Gericht, dass die zwei Kinder einer Mutter in ihren Weimarer Schulen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und Corona-Tests machen müssen. Zudem seien auch Mindestabstände nicht einzuhalten.
Juristen bezeichnen die Urteilsschrift als „ungewöhnlich“. Denn sie enthält massive Kritik an der Masken- und Testpflicht.
Genauer gesagt wird hier zwei Schulen in Weimar verboten, den beiden Kindern (Dritt- und Achtklässler) der klagenden Mutter – und auch allen anderen Kindern dieser Schulen – anzuordnen:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OPMaske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.
Thüringer Landesregierung ist das Urteil bekannt
Das Bildungsministerium in Thüringen stellte am Sonntag klar, dass der Beschluss des Gerichts in Weimar keine Auswirkungen für Thüringen habe! Und: „Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses“ sei bisher „nicht erfolgt. Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher kennen wir lediglich eine Mail an die Schulleitungen.“
Was ist der Hintergrund?
Wie Focus berichtet, hatte eine Weimarer Mutter vor dem Amtsgericht geklagt. Sie begründete dies damit, „dass durch den für ihre Kinder in deren Schulen geltenden Zwang, eine Gesichtsmaske zu tragen und untereinander und zu anderen Personen Mindestabstände einzuhalten, deren Wohl gefährdet sei.“
Die Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass diese Maßnahmen irgendjemandem nutzen würden.
Begründung des Amtgsgerichts unter Kritik
Das Amtsgericht Weimar hat sein Urteil mit einem 178 Seiten langen Dokument belegt. Hier werden neben mehreren Gutachten und zahlreichen Literaturquellen auch einige Experten aufgeführt. Deren Expertise darf aber zumindest teilweise angezweifelt werden, wie u.a. Focus berichtet.
Zum einen wird die Würzburger Biologin Ulrike Kämmerer erwähnt. Kämmererist immer wieder auf Anti-Corona-Demos zugegen gewesen. Ihre Kritik ist in der Querdenker-Szene beliebt. Außerdem wird Ines Kappstein als Gutachterin angegeben – eine bekennende Maskengegnerin. Das Urteil könnte also politisch aufgeladen und seine Befürworter nicht ganz neutral.