Es gibt Entscheidungen, die treffen Eltern nicht leichtfertig. Wie zum Beispiel die Wahl der richtigen Schule fürs Kind: Wo wird mein Schatz gefördert, aber nicht überfordert? Welche Schule bereitet mein Kind optimal auf das spätere Leben vor? Wo wird es sich wohlfühlen? Sind Eltern getrennt, zerstritten oder reden neue Partner mit, wird´s oft noch viel komplizierter.
Wie in einem Fall, der jetzt sogar vor Gericht landete. Und zu einem Urteil führte, das für betroffene Familien vieles verändert. Ab jetzt gilt nämlich: Werden sich getrennt lebende Eltern in wichtigen Entscheidungen nicht einig, darf das Gericht einem der Ex-Partner die Entscheidung übertragen!
Darum ging es in dem konkreten Fall:
Die getrennt lebenden Eltern eines Mädchens im schulpflichtigen Alter wurden sich einfach nicht einig, auf welche Schule ihre Tochter gehen soll. Der Vater wollte das Mädchen auf eine Regelgrundschule schicken, die Mutter dagegen bestand auf der Waldorfschule. Beide teilten sich das Sorgerecht.
Die Mutter hatte sich – im Gegensatz zum Vater – intensiv mit den verschiedenen Schultypen beschäftigt und die beiden Schulen gemeinsam mit ihrer Tochter angeschaut.
Und so urteilte das Gericht:
Das Amtsgericht Frankenthal (Az: 71 F 79/20 eA) urteilte daraufhin: Streiten sich getrennt lebende Eltern über wichtige Belange wie beispielsweise die Wahl der Schule, kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Das gilt auch dann, wenn sich beide das Sorgerecht teilen. Die Richter legen dann fest, welcher Elternteil entscheiden darf.
In diesem Fall fiel die Entscheidung auf die Mutter. Aus Sicht des Gerichts sprachen zwei Gesichtspunkte für sie: Zum einen lebt das Mädchen bei ihr. Zum anderen hatte sie sich, wie bereits erwähnt, ausführlicher mit dem Thema Schule beschäftigt.
Bisher war das rechtlich anders geregelt:
Bisher galt: Teilen sich Eltern das Sorgerecht, entscheiden sie gemeinsam über alle wichtigen Belange des Kindes. Sprich: Sie mussten sich einigen, wenn es um wichtige Entscheidungen ging. Als Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gelten nach § 1687 BGB:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Kita-, Schul- und Berufsausbildungsangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge / medizinische Versorgung
- Wahl der Erziehungsgrundsätze
- Vermögensfragen
- Vertretung gegenüber Behörden
- Pass- und Meldeangelegenheiten
Nur alltägliche Entscheidungen (wann das Kind ins Bett geht, welche TV-Sendungen es schauen darf etc.) konnte ein Elternteil bisher alleine treffen.
Was bedeutet das Urteil für getrennt lebende Eltern?
Das Urteil ist ein Präzedenzfall. Heißt, es macht den Weg frei für weitere Gerichtsurteile dieser Art. Auf der einen Seite bedeutet es, dass getrennt lebende Eltern mit geteiltem Sorgerecht sich in wichtigen Entscheidungen nicht mehr um jeden Preis einig werden müssen. Manchmal ist es verdammt schwer (und mit viel Stress und Streit verbunden), zu einer Einigung zu kommen – weil zum Beispiel beide komplett unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was gut fürs Kind ist. Oder schon so viel vorgefallen ist, dass ein normales Gespräch gar nicht mehr möglich ist.
Auf der anderen Seite: Wer sich für den Gang vors Gericht entscheidet und dabei den Kürzeren zieht, muss damit leben, dass der Ex-Partner alleine entscheidet. Und das Kind z.B. eine Schule besucht, die man selbst ablehnt. Ich finde: Eine außergerichtliche, einvernehmliche Einigung ist – ganz besonders fürs Kind, das die Unstimmigkeiten der Eltern mitbekommt – immer noch die beste Lösung!
Was sagt ihr zu der Entscheidung? Haltet ihr die neue Regelung für sinnvoll oder nicht? Wenn du dich mit uns und anderen Mamas austauschen möchtest, dann komm doch in unsere geschlossene Facebook-Gruppe „Wir sind Echte Mamas“.
Ich denke dass, dass nicht gut ist ,da es manchmal gut ist im gespräch zu sein , was dass bessere für dass kind ist
Klar ist einvernehmlich am besten, nur geht es nicht immer. Ich habe in der Zwischenzeit eine Vollmacht erhalten und entscheide alle relevanten Dinge allein, es wird eh nicht nachgefragt.