Seit Wochen wird über den Sinn und Unsinn, die Notwendig- und Gerechtigkeit über die „neuen“, alten Freiheiten für Geimpfte diskutiert.
Jetzt wird an einem aktuellen Beispiel ganz deutlich klar, wie schwierig, konfus und eigentlich kaum umsetzbar diese Pläne teilweise sind:
Denn Mecklenburg-Vorpommern öffnet seine „Pforten“ für vollständig Geimpfte, wie u.a. BILD berichtet. Diese dürfen aus anderen Bundesländern als Tagestouristen kommen oder auch endlich wieder Zeit in eventuellen Zweitwohnungen verbringen.
Nur: Ihre Kinder müssen offenbar „draußen warten“!
Denn, nein: Diese sind ganz sicher nicht vollständig geimpft – schon einfach deshalb, weil es noch gar nicht möglich ist!
Die Verordnung aus Mecklenburg-Vorpommern lautet:
„Das Verbot in Absatz 1 gilt nicht für Personen mit vollständigem Impfschutz gemäß § 1b Absatz 2 dieser Verordnung, wenn diese Personen frei von typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust sind. Hinsichtlich der Nachweisführung des vollständigen Impfschutzes gilt § 1b Absatz 3 dieser Verordnung.“
Ansonsten gilt der Lockdown bis 22. Mai. Und damit auch das Einreiseverbot für alle anderen.
Für alle, die nicht vollständig geimpft sind.