Jugendamt trennt Mama und Baby noch im Krankenhaus – rechtswidrig!

Erinnert ihr euch noch an die ersten Stunden im Krankenhaus mit eurem kleinen Wunder? In dieser wichtigen Zeit für die Bindung zwischen Mama und Baby müssen beide erstmal miteinander ankommen – und das am besten ganz in Ruhe.

Einer Mama und ihrem Baby in Pirmasens war das leider nicht vergönnt. Am 26. Dezember des vergangenen Jahres trennten Mitarbeiter des Pirmasenser Jugendamts das Neugeborene noch im Krankenhaus von seiner Mutter. Die Behörde argumentierte dabei, dass sie zum Schutz des Kindes handeln würde. Aber wie konnte es soweit kommen?

Rechtswidriges Vorgehen des Jugendamts

Zwei Gerichte haben das Vorgehen der Mitarbeiter mittlerweile als rechtswidrig eingestuft. Es gab auch keinen richterlichen Beschluss, das Baby von seiner Mutter zu trennen. Die Mitarbeiter hatten die Mutter im Krankenhaus trotzdem vor die Wahl gestellt: Entweder sie geht freiwillig mit dem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung oder sie muss das Neugeborene abgeben. Da die Frau nicht in eine Einrichtung gehen wollte, wurde ihr Baby mitgenommen, wie SWR Aktuell berichtet.

Doch wieso wurde das Jugendamt überhaupt auf die Frau aufmerksam? Offenbar hatte sie vor sechs Jahren schon mal Kontakt zum Jugendamt in Bayern. Zeitweise musste sie damals in einer Mutter-Kind-Einrichtung leben. Es ist allerdings nicht bekannt, worum es damals genau ging. In den letzten Jahren haben sich die Lebensumstände der Mama jedoch komplett geändert, inzwischen hat sie zum Beispiel einen neuen Partner, der auch Vater des Kindes ist. Mit ihm lebt sie zusammen bei seinen Eltern.

Keine internen Konsequenzen für die Mitarbeiter

Zwar ist es in seltenen Ausnahmefällen erlaubt, dass Mitarbeiter des Jugendamtes ohne richterlichen Beschluss handeln, aber in diesem Fall war die drastische Maßnahme nicht gerechtfertigt. Das entschieden sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch das Familiengericht in Pirmasens. Vermutlich handelte das Jugendamt ohne richterlichen Beschluss, weil es über die Feiertage schwierig ist, einen zu bekommen.

Der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick verteidigt das Vorgehen des Jugendamtes: „Ich bedauere natürlich, wenn es hier zu einer rechtswidrigen Maßnahme gekommen ist. Ich kann aber sagen, dass das Jugendamt sicher nicht leichtfertig gehandelt hat.“ Daher müssten die betreffenden Mitarbeiter keine internen Konsequenzen fürchten.

Mutter und Kind sind wieder vereint

Konsequenzen folgen aber möglicherweise dennoch, denn inzwischen hat die Anwältin der Familie Anklage wegen Kindesentzugs erhoben und plant außerdem, gegen die Stadt Pirmasens vorzugehen. Dabei geht es um Schmerzensgeld und Schadensersatz für ihre Mandanten. Nachdem das Baby zwischenzeitlich bei einer Pflegefamilie untergebracht war, durfte es inzwischen zu seiner Mama zurück, Mutter und Kind sind seit dem 8. Januar wieder vereint.

Hoffen wir, dass die beiden die plötzliche Trennung im Krankenhaus gut verarbeiten können.

++++++++UPDATE++++++++++

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat die Ermittlungen gegen die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes eingestellt. Die Mitarbeiterinnen seien von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns ausgegangen. Sie seien „subjektiv nach ihrer Vorstellung vom Bestehen einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes im Zeitpunkt der Inobhutnahme” ausgegangen, wie der SWR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken geht abschließend nicht davon aus, dass ein strafbares Handeln vorliegt.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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Bauchmama offizielle Anrede des Jugendamtes
Bauchmama offizielle Anrede des Jugendamtes
6 Monate zuvor

Kinderklau ist legal in Deutschland. Amtsmitarbeiter werden hier sehr gut geschützt.
Natürlich dürfen Amtsmitarbeiter nach SGB 8 alles. Kinder klauen ohne Beschlüsse. Mütter beleidigen, bedrohen, sie finanziell ruinieren. Umgänge verweigern. Sanktionen erlassen aus blosser Willkür und die Staatsanwaltschaft schützt sie noch.

Früher gab es auch Leute die Politisch über anderen Standen und Randgruppen schikanieren durften. Also in der nahen Vergangenheit.
„Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher.“ (George Orwell Animal Farm). In diesem Sinne sollte die Staatsanwaltschaft die Schweine verfolgen.

Angelina
Angelina
1 Jahr zuvor

Hallo,bei mir wahr das gestern genauso entweder mutter kind einrichtung oder die kleine kommt weg ich wollte da nicht rein gehen und wollte dennen beweisen das ich das auch ohne die einrichtung schaffen würde die kleine wahr nicht mal 48 stunden alt und die standen gestern auf einmal im Krankenhaus ohne ein Beschluss und haben sie mit genommen wir laufen jetzt über ein Anwalt und hoffen das wir es vor Gericht gegen die gewinnen weil das geht nicht ich habe gestillt und das wahr dennen egal

Ina
Ina
3 Jahre zuvor

Das Jugendamt pirmasens hat mich vor die Wahl gestellt entweder Mutter kind heim oder die kleine kommt, hab es trotzdem durchgezogen, dennoch wurde sie uns weggenommen.