Erinnerst du dich noch an dein eigenes Einschulungsfoto? Die Aufnahme vom ersten Schultag mit einer großen Schultüte im Arm darf wohl in keinem Familienalbum fehlen. Und das ist auch heute noch so. Nur dass sich seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 im Gegensatz zu früher einiges geändert hat, denn heute darf nicht mehr jeder bei der Einschulung fotografieren, wie er möchte.
Schulen verbieten Fotos bei Einschulung
In der Vergangenheit gab es an manchen Schulen Ärger, weil sich Eltern darüber aufregten, dass es bei der Einschulung nicht erlaubt war, zu fotografieren. Aber dürfen die Schulen das einfach entscheiden? Ja, dürfen sie. Denn sie behalten sich das Hausrecht vor und können Foto- und Videoaufnahmen demnach bei der Einschulung verbieten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlauben.
Um mögliche Probleme durch die DSGVO zu vermeiden, entschieden sich viele Schulen aus Unsicherheit vor allem kurz nach Eintreten der neuen Regelung für diese drastische Maßnahme. Heute ist die „Panik“ vor Konsequenzen durch die neue Gesetzgebung etwas abgeflaut, aber dennoch sollte man ein paar Dinge beachten, wenn man bei der Einschulung Erinnerungsfotos schießen möchte.
Wichtigste Foto-Regel: Immer vorher fragen!
Egal, ob nur das eigene Kind im Bild sein soll oder eventuell auch andere Kinder mitfotografiert werden, sollte immer gefragt werden, ob die Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden sind. Denn das Recht am eigenen Bild besteht unabhängig von der DSGVO (Auch die Schule wird euch später immer fragen, ob ihr Fotos von Ausflügen etc. zustimmt). Zudem solltet ihr abklären, ob die Schule das Fotografieren zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken grundsätzlich erlaubt.
Die DSGVO bezieht sich nämlich nicht auf den „reinen Akt des Fotografierens“, sondern vielmehr darauf, was danach mit den Bildern geschieht.
Wenn das Fotografieren also grundsätzlich erlaubt ist und alle Abgebildeten euch ihre Einwilligung gegeben haben, dann müsst ihr keine Probleme durch die DSGVO fürchten, wenn ihr die Fotos in euer Familienalbum klebt oder den Großeltern als Erinnerung schickt. In dem Fall zählt das nämlich definitiv zur familiären, nicht-kommerziellen Nutzung in einem kleinen Kreis ausgewählter Personen.
Vorsicht bei Veröffentlichung in Sozialen Medien & Co!
Besondere Aufmerksamkeit solltet ihr aber an den Tag legen, wenn ihr die Fotos in einem größeren Rahmen teilt, zum Beispiel auf Facebook oder Instagram, weil das nicht mehr als persönlicher oder familiärer Rahmen gilt. Nur, weil ihr gefragt habt, ob jemand fotografiert werden darf, heißt das nicht automatisch, dass ihr die Aufnahmen auch veröffentlichen dürft. Dafür braucht ihr eine weitere Zustimmung, die sich für den äußersten Streitfall auch schriftlich belegen lassen sollte.
Postest du also ein Foto von deinem Kind bei Instagram, wo andere Kinder mit drauf sind, deren Eltern nicht ausdrücklich der Nutzung des Fotos auf der Plattform zugestimmt haben, verstößt du gegen die DSGVO. Und damit ist tatsächlich nicht zu Spaßen: Wer unerlaubt Fotos oder Videos von anderen verbreitet, muss im schlimmsten Fall mit einer Geld- bis sogar hin zu einer Gefängnisstrafe rechnen.
Explizite Fotoecken als Lösung
Um dem ganzen DSGVO-Schlamassel und eventuellen Problemen unter Eltern vorzubeugen gehen manche Schulen nun dahin, dass sie explizite Fotoecken einrichten, wo fotografieren erlaubt darf. Wer eben nicht auf Bildern oder Videoaufnahmen auftauchen möchte, kann sich dann von dort einfach fernhalten. Und ansonsten gilt auch hier natürlich immer: Sprecht miteinander und holt euch lieber eine Zustimmung zu viel als zu wenig ab.
So wird die Einschulung für alle zu einer tollen Erinnerung – für immer auf schönen Fotos festgehalten!