Mein Gehirn hat eine Fehlprogrammierung (ja, EINE – also, bitte!): Es schaltet sich automatisch ab, wenn ich lange Formulare sehe. All diese Spalten, Kästchen und Begrifflichkeiten! (M)ein Alptraum, echt. Ich schiebe das Ausfüllen so lange vor mir her, bis es wirklich höchste Eisenbahn ist. Und dabei merke ich meistens: Okay, das hier macht absolut keinen Spaß – aber es ist machbar. Und trotzdem, beim nächsten Formular geht alles wieder vom vorne los.
Deswegen war es natürlich ein wahres „Horror-Festival der Formulare“ für mich, als ich mit meiner Tochter schwanger war – und das auch noch „in wilder Ehe“ mit dem Papa. Elterngeld. Kindergeld. Sorgerecht. Familien-Namensgebung. Und und und….
Wem es genauso geht, für den habe ich jetzt verdammt gute Nachrichten! Besonders, wenn in den nächsten Jahren noch einmal Nachwuchs ansteht:
Denn staatliche Leistungen für Familien künftig einfacher online beantragt werden können.
Das dazu passende Gesetz des Innen- und des Familienministeriums soll am heutigen Mittwoch verabschiedet werden. „Die letzten Wochen haben uns deutlich gezeigt, wie wichtig digitale Angebote in allen Lebensbereichen sind!“, sagte Familienministerin Franziska Giffey dazu gegenüber der „Rheinischen Post“.
Mit dem sogenannten „Digitale Familienleistungen-Gesetz“ sollen Familien künftig wesentlich einfacher durch „den Antragsberg“ kommen. Anträge sollen gebündelt, vereinfacht und bequem vom eigenen Computer oder Smartphone aus ausgefüllt werden: „Für frischgebackene Eltern heißt das, dass sie die wichtigen Dokumente und Leistungen zur Geburt für sich und ihre Kinder in einem digitalen Antrag beantragen können.“
Zudem sollen Anträge zusammengefasst werden
Die förmliche Namensfestlegung, die Geburtsanzeige sowie die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld sollen zusammengeführt werden, erklärte die Ministerin. Eltern müssten so nicht mehr etliche Nachweise an verschiedene Stellen bringen oder schicken.
Die Eltern müssen zustimmen
Damit das klappen kann, müssen die beteiligten Behörden künftig die notwendigen Daten und Informationen untereinander austauschen dürfen. Dem müssen die Eltern natürlich zustimmen dürfen. Dann aber „gewinnen Eltern, Verwaltung und die Wirtschaft mehr Zeit“, sagt Giffey. „Alle notwendigen Angaben machen die Eltern dann nur noch ein Mal.“
Von diesen Neuerungen sollen spätestens 2022 bundesweit alle Eltern profitieren können.
Ach, eine gute Sache, oder? Und für Formular-Phobiker wie mich fast ein Argument, doch nochmal über ein zweites Kind nachzudenken… 😉