Kindergeld, Unterhalt, Namensrecht: Das ändert sich 2025 für Familien

Ob finanziell oder rechtlich: Das neue Jahr bringt für Familien einige Änderungen mit sich. Was ab sofort für Kindergeld, Unterhalt und Freibeträge gilt, welche Änderungen es bei Elterngeld und Wohngeld gibt, und was sich durch das neuen Namensrecht ändert, verraten wir euch hier.

Kindergeld – minimale Erhöhung

Statt wie bisher 250 € bekommen Eltern ab Januar 2025 für jedes Kind 255 € Kindergeld monatlich ausgezahlt, also 5 € mehr als bisher. Im Januar 2026 ist dann eine erneute Erhöhung um noch einmal 4 € auf 259 € geplant.

Wann das Kindergeld auf eurem Konto landet, seht ihr hier: Die neuen Kindergeld-Auszahlungstermine 2025 sind da

Was ist aus der Kindergrundsicherung geworden?

Um es mit einem (bitteren) Wort zu sagen: Nichts. Obwohl es schon einen Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung gab, ist aus den Plänen leider nichts geworden. Mit bis zu  636 € sollten einkommensschwache Familien unterstützt werden. Doch letztendlich stellte sich (Ex-)Finanzminister Christian Lindner quer, und die Ampel-Regierung strich den Etat für das Projekt von geplanten 12 Milliarden Euro pro Jahr auf 2,4 Milliarden zusammen. Viel zu wenig für die Kindergrundsicherung, von der ab diesem Zeitpunkt auch keine Rede mehr war.

Kindersofortzuschlag steigt ebenfalls

Besonders bedürftige Familien können zusätzlich zum Kindergeld den Kindersofortzuschlag beantragen. Er lag bisher bei 20 € im Monat und wird genau wie das Kindergeld ab Januar 2025 um 5 € erhöht – auf 25 € monatlich.

Kinderzuschlag wird erhöht

Für Familien mit niedrigem Einkommen gibt es außerdem den Kinderzuschlag. Voraussetzung ist, dass die Eltern genug verdienen, um für sich selbst, aber nicht oder nur knapp, um für alle Familienmitglieder zu sorgen. Der Kinderzuschlag wird abhängig vom Einkommen der Eltern individuell berechnet. Dabei steigt der Maximalbetrag ab Januar 2025 genau wie das Kindergeld um 5 € – von 292 € auf 297 € pro Kind und Monat.

Elterngeld: Einkommensobergrenze wird gesenkt

Auch beim Elterngeld gibt es in diesem Jahr eine Veränderung. Allerdings gilt sie erst ab April 2025 und betrifft nicht alle Familien, denn es wurde nicht die Höhe verändert, sondern die Einkommensobergrenze. Das heißt, Eltern und Alleinerziehende, die mehr als 175.000 € brutto im Jahr verdienen, bekommen ab diesem Zeitpunkt kein Elterngeld mehr.

Unterhalt: Empfehlung steigt minimal

Auch für Trennungskinder gibt es 2025 eine kleine Änderung: Die empfohlenen Unterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle wurden minimal angepasst. Bei Kindern bis 5 Jahre liegt die Erhöhung 2 €, bei Kindern von 6 bis 11 Jahren bei 3 € und bei Kindern von 12 bis 17 Jahren bei 4 €. Für volljährige Kinder, die noch Unterhalt beziehen, erhöht sich die Empfehlung ebenfalls um 4 €.

Kinderfreibetrag wird angehoben

Der Kinderfreibetrag soll Eltern steuerlich entlasten. Das heißt, für jedes Kind gibt es einen bestimmten Betrag des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen. In diesem Jahr steigt der Kinderfreibetrag um 60 € auf 9.600 € pro Kind und Jahr. Wenn beide Eltern arbeiten, wird der Freibetrag unter ihnen aufgeteilt. Allerdings können nur Kindergeld ODER Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Was sich mehr für dich lohnt, berechnet das Finanzamt automatisch bei deiner Einkommenssteuererklärung.

Im Jahr 2026 steigt der Kinderfreibetrag dann noch einmal deutlich auf 9,756 € pro Kind.

Mehr Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar

Die Kosten für Kita und Co. stellen viele Familien vor eine finanzielle Herausforderung. Die gute Nachricht: Ab diesem Jahr könnt ihr euch einen größeren Teil der Kosten bei der Steuererklärung zurückholen. Statt bisher 67 % (maximal 4.000 €) können Eltern ab sofort 80 % der Kinderbetreuungskosten (maximal 4.800 €) pro Jahr absetzen.

Erhöhung beim Wohngeld

Auch beim Wohngeld für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es eine Änderungen. Ab Januar 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 % (ca. 30 €) erhöht. Gleichzeitig steigen auch die Mietobergrenzen. Das heißt, eine Wohnung darf jetzt etwas teurer sein als vorher, damit die Miete vom Staat bezuschusst wird.

Neue Regelung für Doppelnamen

Neben den finanziellen Änderungen gibt es auch beim Namensrecht eine Neuerung, allerdings erst ab dem 1. Mai: Ehepaare können sich jetzt für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden, der dann ebenfalls für die gemeinsamen Kinder gilt. Alternativ können auch beide Elternteile ihre jeweiligen Nachnamen behalten und nur dem Kind einen Doppelnamen geben. Auch die Reihenfolge der Namen kann dabei frei gewählt werden.

Für den Fall, dass sich die Eltern trennen, können die Kinder sich in Zukunft für einen (neuen) Doppelnamen entscheiden oder ihn ganz ablegen. Außerdem ist es möglich, dass Kinder den Nachnamen der Stiefmutter oder des Stiefvaters annehmen.

Was sich sonst 2025 noch ändert

Neben den Änderungen, die viele Familien direkt betreffen, gibt es 2025 noch einige weitere Änderungen:

Änderungen im Job

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,82 € pro Stunde.
  • Minijobber dürfen ab sofort 556 € statt bisher 538 € verdienen.
  • Bei einem Verdienst zwischen 556,01 € und 2.000 € brutto fallen reduzierte Sozialabgaben an.
  • Dafür steigen gleichzeitig die Beiträge für alle, die mehr als 2.000 € brutto verdienen – das heißt, es landet netto weniger auf dem Konto.

Keine Textilien mehr in den Hausmüll

Alte Klamotten und andere Textilien dürfen ab sofort nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen soll es neue Recycling-Systeme geben.

Verbot von Weichmachern in Lebensmittelverpackungen

In der gesamten EU darf ab sofort kein Bisphenol A (BPA) mehr für Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Der gesundheitsschädliche Weichmacher kann in die Lebensmittel übergehen, wenn er mit Hitze, Fett oder Säure in Kontakt kommt. Im menschlichen Körper kann BPA unter anderem das Immunsystem schwächen.

Aber: Für die Hersteller gibt es eine Übergangsfrist.

Briefe und Pakete werden teurer

  • Das Porto für eine Postkarte steigt auf 95 Cent (statt bisher 70 Cent), ein Brief kostet jetzt ebenfalls 95 Cent (statt bisher 85 Cent). Auch Kompakt-, Groß- und Maxibriefe werden teurer.
  • Bei Päckchen und Paketen gibt es ebenfalls eine Preissteigerung, die neuen Preise findet ihr hier.
  • Außerdem gibt es die Services „Einschreiben eigenhändig“, „Nachnahme“ und „Prio“ für Briefe nicht mehr.

Amalgam-Füllungen sind verboten

  • Wenn ihr zum Zahnarzt müsst, darf der euch ab sofort keine Amalgam-Füllungen mehr verpassen. Es gibt aber eine Alternative, die ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt wird.

Das waren die wichtigsten Änderungen des neuen Jahres auf einen Blick. Wir wünschen euch und euren Familie einen guten Start und alles Gute für 2025!

Wiebke Tegtmeyer

Nordisch bei nature: Als echte Hamburger Deern ist und bleibt diese Stadt für mich die schönste der Welt. Hier lebe ich zusammen mit meinem Mann und unseren beiden Kindern. Nach meinem Bachelor in Medienkultur, einem Volontariat und einigen Jahren Erfahrung als (SEO-)Texterin bin ich passenderweise nach meiner zweiten Elternzeit bei Echte Mamas gelandet. Hier kann ich als SEO-Redakteurin meine Leidenschaft für Texte ausleben, und auch mein Herzensthema Social Media kommt nicht zu kurz. Dabei habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Ernährung von der Schwangerschaft über die Stillzeit bis hin zum Babybrei beschäftigt. Und wenn ihr auf der Suche nach einem Vornamen für euer Baby seid, kann ich euch garantiert passende Vorschläge liefern. Außerdem nutze ich die Bastel-Erfahrungen mit meinen beiden Kindern für einfache DIY-Anleitungen. Wenn der ganz normale Alltags-Wahnsinn als 2-fach Mama mich gerade mal nicht im Griff hat, fotografiere ich gern, gehe meiner Leidenschaft für Konzerte nach oder bin im Volksparkstadion zu finden.

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Neueste
Älteste Beliebteste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen