Kindergrundsicherung: Alle Infos und der aktuelle Stand

Der Begriff ist zurecht in aller Munde, denn er bedeutet eine große Reform der deutschen Familienpolitik: Die Kindergrundsicherung. Vielleicht hast du auch schon viel darüber gehört, aber bist noch etwas ratlos zurückgeblieben? Das können wir gut verstehen. Denn die Krux an dem Thema ist: Die Kindergrundsicherung gibt es per se noch gar nicht. Und ob sie wirklich kommt, steht auch noch in den Sternen (was wir von der aktuellen Entwicklung halten, liest du hier im Kommentar).

Wenn wir von dem Begriff sprechen, meinen wir bisher vielmehr einen Gesetzentwurf der aktuellen Regierung. Das heißt, viele Details (auch in diesem Artikel) über die geplante Neuerung stehen noch nicht konkret fest, bis das neue Gesetz final verabschiedet wird. Wir haben dennoch alle bisher bekannten Infos gesammelt und erklären dir alles, was du jetzt schon darüber wissen solltest!

Was ist die Kindergrundsicherung?

Das von der aktuellen Ampel-Regierung geplante Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG) soll das bestehende Kindergeld-System ersetzen und vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugute kommen. Denn die traurige Realität ist, dass jedes fünfte Kind in Deutschland als arm gilt. Es ist kein Geheimnis, das Kinder, die unter schwierigen finanziellen Verhältnissen aufwachsen, oftmals schlechtere Startbedingungen ins Leben und weniger Teilhabechancen haben. Deshalb soll die neue Reform dafür sorgen, dass noch mehr Kinder noch besser finanziell unterstützt werden und ihr Existenzminimum gesichert ist. Dafür wird das Existenzminimum von Kindern in Zukunft auch neu berechnet bzw. definiert, wodurch Familien in manchen Bereichen mit mehr Geld rechnen können. Zukünftig sollen z.B. die Wohnkosten von Kindern ganzheitlicher einberechnet werden.

Bisher gibt es zwar schon sämtliche staatliche Zusatzleistungen für Kinder und das Familienleben, wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, aber Fakt ist, dass immer noch viel zu wenige ihren Anspruch darauf wahrnehmen. Sei es, weil sie gar nicht von ihrer Berechtigung wissen oder weil sie an der komplizierten Beantragung scheitern. Ein Kernziel der Einführung der Kindergrundsicherung ist also die Vereinfachung der Beantragung. Außerdem sollen die vielen einzelnen bisherigen Leistungen wie z.B. der Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes in EINER Leistung und EINEM Antrag zusammengefasst werden. 

Die neue Kindergrundsicherung soll sich aus drei Teilen zusammensetzen:

  1. Der Kindergarantiebetrag, den alle Kinder und Jugendliche unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern bekommen (sozusagen der Kindergeld-Ersatz)
  2. Der Kinderzusatzbetrag, der flexibel je nach Bedürftigkeit des jeweiligen Kindes ausgezahlt wird (sozusagen der Kinderzuschlag-Ersatz). Die Höhe dieses Zusatzbetrags hängt individuell von Einkommen und Alter des Kindes ab. Darin sollen außerdem die bisherigen Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe gebündelt werden.
  3. Bestimmte Leistungen für Bildung und Teilhabe: Das sogenannte Schulbedarfspaket sollen Eltern in Zukunft automatisch mit dem Antrag auf den Kinderzusatzbetrag erhalten. In 2023 waren das z.B. jährlich 174€, die für Schulmaterialien und Ausstattung gedacht waren. Denn wie auch beim bisherigen Kinderzuschlag haben alle Kinder, die den Kinderzusatzbetrag erhalten, auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Kindergrundsicherung – ab wann? Das ist der aktuelle Stand

Aktuell handelt es sich bei der Kindergrundsicherung noch um einen Gesetzentwurf der Ampel-Regierung, der im besten Fall laut Familienministerin Lisa Paus zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die Bundesagentur für Arbeit hingegen rechnet aktuell frühestens im Juli 2025 mit einem Start der Kindergrundsicherung, da die nötigen Strukturen und Abläufe erst noch geschaffen werden müssen. Der Gesetzentwurf wurde im September 2023 bereits vom Kabinett gebilligt und im November 2023 in einem ersten Durchgang im Bundesrat besprochen und nachgefeilt. Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, fehlt aber noch die finale Zustimmung von Bundesrat und Bundestag.

Wer hat Anspruch auf die Kindergrundsicherung?

Der zukünftige sogenannte Kindergarantiebetrag (einer der beiden Hauptbestandteile der Kindergrundsicherung) soll das bestehende Kindergeld ablösen. Das bedeutet, dass sich auch am Anspruch darauf nichts verändert: Allen Kindern, die in Deutschland wohnen, steht derselbe Grundbetrag zu – unabhängig vom eigenen oder Einkommen der Eltern. Ausgezahlt werden soll die Kindergrundsicherung ebenfalls für denselben Zeitraum wie das Kindergeld: Ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. wenn das Kind eine Ausbildung macht, sogar bis zum 25., oder im Falle eines Studiums sogar bis zum 27. Geburtstag.  

 

Familien, die weniger Geld zur Verfügung haben, sollen zusätzlich mit dem Kinderzusatzbetrag unterstützt werden. Außerdem soll die Mindesteinkommensgrenze als Voraussetzung, wie sie bisher noch für den Kinderzuschlag existiert, wegfallen. So sollen auch die Familien erreicht werden, die ohne oder mit einem sehr geringen Einkommen leben. Das bedeutet, dass zukünftig auch die ca. 2 Millionen Kinder Anspruch auf die Grundsicherung haben, die in Deutschland aktuell Bürgergeld beziehen. Kinder, die nach ihrem 18. Geburtstag nicht mehr im selben Haushalt leben wie ihre Eltern, sollen das Geld außerdem unkompliziert und direkt erhalten können. Dafür soll es in Zukunft auch einen eigenen Auszahlungsanspruch für den Garantiebetrag geben.

Wie bekomme ich die Kindergrundsicherung?

Um die Kindergrundsicherung, bzw. den Kindergarantiebetrag zu erhalten, müssen Eltern auch in Zukunft einen Antrag stellen. Dieser soll, wie auch der Antrag auf Kindergeld, digital über ein Online-Portal und so einfach wie möglich eingereicht werden können. Für den Kinderzusatzbetrag muss voraussichtlich ein zweiter Antrag gestellt werden, denn die Extra-Unterstützung wird immer nur für 6 Monate ausgezahlt.

Um den Zusatzbetrag dann weiterhin zu bekommen, ist ein Folgeantrag nötig. Falls sich an den Familienverhältnissen aber nichts Grundlegendes verändert hat, soll auch ein einfacher Kurzantrag möglich sein. Wichtiger Hinweis: Ist der Kinderzusatzbetrag einmal für 6 Monate genehmigt, sollen auch etwaige finanzielle Veränderungen oder Mehreinnahmen der Familie zu keinen Anpassungen der Auszahlung führen. Das heißt, Familien sollen keine Angst haben müssen, dass sie schon erhaltenes Geld nachträglich zurückzahlen müssen. 

Die bisherige Familienkasse wird zum Familienservice

In Zukunft soll es nur noch eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben, bei der auch die entsprechenden Anträge eingereicht werden müssen: Der sogenannte Familienservice der Bundesagentur für Arbeit soll dann die bisherige Familienkasse ersetzen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine eigene Kindergrundsicherungsstelle vor, die z.B. auf die Daten vom Finanzamt oder von Berufs- und Hochschulen zugreifen kann. So könnten in Zukunft bisher geforderte Dokumente, wie Gehaltsnachweise der Eltern oder andere Belege, überflüssig werden. Die Antragstellung von den Eltern, aber auch die Bearbeitung des Antrags durch den Familienservice soll so wesentlich leichter werden. An den Stellen, wo eine automatische Datenabfrage (noch) nicht möglich ist, soll man Nachweise in Zukunft einfach digital (z.B. abfotografiert) unkompliziert einreichen können.

Mehr Unterstützung dank des „Grundsicherungs-Checks“ durch den Familienservice

Mit der automatisierten Datenabfrage soll zudem vorab geprüft werden, ob bei einer Familie eventuell ein Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag besteht. Durch diesen Kindergrundsicherungs-Check soll zukünftig vermieden werden, dass Familien das Zusatzgeld nicht beantragen, weil sie vielleicht gar nicht wissen, dass es ihnen zusteht. Der Check ersetzt nicht die genaue Prüfung durch den Familienservice, die bei einem Antrag stattfindet. Er kann der Familie aber als Indikator dienen, ob sich der Aufwand eines Antrages überhaupt lohnen könnte.

Indem der Familienservice also proaktiv Eltern auf ihren eventuellen Anspruch hinweist und Beratungen anbietet, sollen noch mehr Kinder von dem Extra-Geld profitieren. Der Kindergrundsicherungs-Check soll künftig allen angeboten werden, die den Kindergarantiebetrag schon bekommen oder ihn gerade für ein Baby neu beantragen.

Höhe der Kindergrundsicherung – Wie viel Geld pro Kind steht mir zu?

Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung, die ab dem 1. Januar 2025 gelten soll, steht aktuell noch nicht fest. Dafür hängt der genaue Auszahlungsbetrag nämlich von zu vielen sich verändernden Faktoren ab: Zum einen von der Entwicklung des Kindergeldes oder des Wohngeldes, was regelmäßigen Anpassungen unterliegt. Zum anderen aber auch von der allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung.

Der Kindergarantiebetrag, der jedem Kind zusteht und das Kindergeld ablöst, soll aber mindestens die bisherige Höhe von 250€ haben. Dieser unabhängig vom Einkommen der Eltern garantierte Betrag soll zudem laut Gesetzentwurf alle 2 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Der zweite Baustein der Kindergrundsicherung ist der flexible Kinderzusatzbetrag, der sich mit dem bisherigen Kinderzuschlag vergleichen lässt. Der Kinderzusatzbetrag wird individuell berechnet und ist abhängig vom Alter des Kindes sowie vom Einkommen der Eltern. Das bedeutet, dass je weniger Einkommen eine Familie hat, desto stärker wird sie unterstützt.

Basierend auf den aktuellen Werten und unter Berücksichtigung der Neuberechnung des Existenzminimums sowie der Preis- und Einkommensentwicklung wären diese Beträge laut Familienministerium denkbar:

Kindergarantiebetrag + Kinderzusatzbetrag pro Kind:

    • 0 – 5 Jahre: bis zu 530€
    • 6 – 13 Jahre: bis zu  555€
    • 14 – 17 Jahre: bis zu 636€

Kann es sein, dass ich mit der Kindergrundsicherung weniger Geld bekomme als jetzt?

Den Plänen des Familienministeriums zufolge, soll es eine Ausnahme sein, dass Eltern nach Einführung der Kindergrundsicherung weniger Geld zur Verfügung haben als vorher mit Kindergeld und Kinderzuschlag. In bestimmten Familien kann das allerdings vorkommen. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist, aber sehr hohen Kindesunterhalt vom andern Elternteil bekommt. Dann kann es laut Gesetzentwurf passieren, dass durch die Anrechnung des Unterhalts am Ende doch etwas weniger Geld auf dem Konto landet als vorher.

Wer profitiert besonders von der Kindergrundsicherung?

Abgesehen von der vereinfachten Beantragung der Kindergrundsicherung, die sicherlich allen zugute kommt, gibt es einige Änderungen, von denen bestimmte Personengruppen besonders profitieren:

  • Alleinerziehende: Unterhaltsvorschuss und Unterhaltszahlungen sollen bei der zukünftigen Berechnung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45% angerechnet werden. Nur bei einem besonders hohen Unterhalt ist eine Staffelung zwischen 45 und 75% vorgesehen. Das ist vor allem für Kinder, die bisher Bürgergeld bekommen, eine starke Verbesserung, weil in dem Fall bisher 100% angerechnet wurden. Die verbesserte Anrechnung beim Unterhaltsvorschuss gilt für Kinder, die jünger als 7 Jahre alt sind. Danach greift die Regelung nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin.
  • Patchwork-Familien: Zukünftig sollen beide Elternteile in einer Patchwork-Familie den Kinderzusatzbetrag für alle in der Familie lebenden Kinder beantragen dürfen. Bisher ist der Antrag auf den Kinderzuschlag nur einzeln für die Kinder möglich, für die ein Elternteil auch einen Anspruch auf Kindergeld hat.
  • Jugendliche & junge Erwachsene: Weil die Kindergrundsicherung zukünftig nach Alter gestaffelt wird und Bürgergeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden, kann sich auch diese Gruppe über einige Verbesserungen freuen. So bekommen Jugendliche zwischen 14 und 17, die früher den Kinderzuschlag erhielten mit der neuen Regelung voraussichtlich 60€ mehr. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 bekommen hingegen voraussichtlich 42€ mehr als mit dem früheren Kinderzuschlag.

Was denkst du über die geplante Kindergrundsicherung? Macht sie wirklich einiges besser?

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Jana Krest

Obwohl ich ein absolutes Landkind aus der Eifel bin, lebe ich schon seit einigen Jahren glücklich in Hamburg. Hier habe ich nach meinem Bachelor in Medien- und Kommunikationswissenschaften und Soziologie auch noch meinen Master in Journalistik und Kommunikationswissenschaften gemacht. Während meines Studiums kümmerte ich mich frühmorgens, wenn die meisten noch schliefen, bei der Deutschen Presse-Agentur darum, dass die nächtlichen Ereignisse aus ganz Norddeutschland in die Nachrichten kamen. Und ich hatte jahrelang noch den für mich besten Nebenjob der Welt: Die süßen Kinder von anderen betreuen. Nachdem ich Echte Mamas zunächst als Praktikantin kennenlernen durfte, schreibe ich nun als Redakteurin über alles, was Mamas beschäftigt: Von praktischen Ratgeber-Texten über aktuelle Trends bis hin zu wichtigen Recht- und Finanzthemen.

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