Das geplante Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG) der derzeitigen Ampel-Regierung hat zum Ziel, das bestehende Kindergeld-System zu ersetzen und insbesondere Kinder aus einkommensschwachen Familien zu unterstützen. So sollen Kinder, die unter schwierigen finanziellen Bedingungen aufwachsen, bessere Chancen auf einen guten Start ins Leben und mehr Möglichkeiten zur Teilhabe bekommen. Denn leider gilt aktuell noch jedes 5. Kind in Deutschland als arm.
Um das Existenzminimum aller Kinder zu sichern, wird Letzteres im Rahmen der Reform neu, bzw. ganzheitlicher berechnet und definiert. In manchen Bereichen dürfen sich Familien also auch über mehr Geld freuen, als bisher.
Wichtig: Bisher handelt es sich bei der sogenannten Grundsicherung nur um einen Gesetzesentwurf. Dieser wurde noch nicht final vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Bestenfalls könnte die Neuregelung also erst ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Mit der geplanten Reform will die Regierung auch verhindern, dass viele Familien nicht wissen, welche staatliche Unterstützung ihnen eigentlich zusteht. Und folglich gar nicht beantragen, wie es heute oft mit dem Kinderzuschlag der Fall ist. Zudem soll auch die komplizierte Antragstellung leichter werden, an der bisher noch viele Eltern scheitern. Dafür werden bisherige einzelne Leistungen, wie etwa Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe, in EINEM Antrag gebündelt.
Die Kindergrundsicherung soll aus drei Bausteinen bestehen:
- Der Kindergarantiebetrag, sozusagen der Kindergeld-Ersatz für ALLE Kinder und Jugendliche, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Der Kinderzusatzbetrag wird flexibel je nach Bedarf des jeweiligen Kindes ausgezahlt (ähnlich wie der bisherige Kinderzuschlag). Seine Höhe hängt individuell vom (Eltern-)Einkommen und dem Alter des Kindes ab und umfasst auch bisherige Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe.
- Bestimmte Leistungen für Bildung und Teilhabe: Das Schulbedarfspaket (2023 beispielsweise 174€ jährlich für Schulmaterialien und Ausstattung), wird Eltern zukünftig automatisch mit dem Antrag auf den Kinderzusatzbetrag gewährt. Alle Kinder, die den Kinderzusatzbetrag erhalten, haben somit auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Ab wann die Kindergrundsicherung kommt und alle weiteren Infos rund um die geplante Reform findest du auch in unserem großen Überblick zur Kindergrundsicherung.