Wir befinden uns gerade wieder mit in der Erkältungssaison und wenn es dein Kind erwischt hat, kann es nicht in die Kita oder in die Schule gehen. Das heißt, dass jemand zuhause bleiben muss, um es zu betreuen. Meistens trifft das die Mütter – wie du hier nachlesen kannst. Glücklicherweise gibt es für Eltern in einem solchen Fall das Kinderkrankengeld, aber nur, wenn sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach will diese Regelung verändern und so Erleichterungen für Mamas und Papas schaffen.
„Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen”, sagte der Minister laut Spiegel. Das sei unsinnige Bürokratie. „Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig.” Die Änderung solle „am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison” gelten.
Das Kinderkrankengeld wird von den Krankenkassen als Lohnersatz gezahlt, wenn Eltern nicht arbeiten können, weil sie zu Hause ein krankes Kind betreuen müssen. Es ist in erster Linie ein Lohnersatz für gesetzlich krankenversicherte Angestellte. Ist euer Kind krank und nehmt ihr zwecks Betreuung Kinderkrankentage, besteht aber bisher kein genereller Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Bisher sind viele Eltern gezwungen, direkt am ersten Tag zum Arzt zu gehen, um den Lohnersatz zu bekommen
Manche Firmen sind hier kulant und zahlen freiwillig noch einige Tage weiter, ohne, dass ihr sofort einen blauen Schein einreichen müsst. Andere fordern den Schein direkt ab dem ersten Tag ein. Sie zahlen also nicht freiwillig weiter, sondern möchten, dass die Krankenkasse sofort einspringt. Das macht die Krankenkasse dann ab dem Tag, ab dem der Arbeitgeber nicht mehr zahlt (gegebenenfalls also direkt ab Tag eins) und überweist euch stattdessen das Kinderkrankengeld. Es beträgt aber nur 90 Prozent des Nettolohns.
Mehr zum Thema Kinderkrankengeld könnt ihr in unserem Beitrag „Kinderkrankengeld beantragen: Höhe, Voraussetzungen, Ablauf” nachlesen.
Anzahl der möglichen Kinderkrankentage soll ebenfalls erhöht werden
Am Donnerstag hatte bereits ein Gesetz den Bundestag passiert, mit dem die Zahl der Tage erhöht wird, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können. Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Pandemie wären es ab 2024 eigentlich wieder zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil – das Gesetz erhöht die Zahl nun für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen