Kinderpornografie auf dem Handy: Gericht erteilt Vater Kontaktverbot

Das ist eine Entscheidung, die längst überfällig war:

Ein aktueller Fall des Oberlandesgerichtes Koblenz hat jetzt ein Exempel statuiert. Eigentlich wundert es einen, dass dies scheinbar erst jetzt zum rechtlichen Thema wird:

Wenn Eltern kinderpornografisches Material besitzen, kann ihnen der Kontakt zu den eigenen Kindern untersagt werden.

Im aktuellen Fall, der diese Entscheidung hervorrief, ging es um einen Vater, der seine zwei Kleinkinder betreute, wie die Zeit berichtet. Die Mutter ging in dieser Zeit arbeiten.

Das Jugendamt erfuhr, dass gegen den Vater eine Ermittlung wegen des Besitzes kinder- und jugendporngorafischer Dateien läuft. Daher wandte es sich wegen des Verdachts der Kindeswohlgefährdung an das Familiengericht.

Dieses erließ nach genauer Prüfung eine befristete einstweilige Anordnung, die den Vater der gemeinsamen Wohnung verwies und zudem ein Kontakt- und Näherungsverbot gegenüber seinen Kindern anwies.

Der Vater legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein.

Er gab an, dass keinerlei Kindeswohlgefährdung vorläge und dass er das Kontaktverbot als unverhältnismäßig ansähe. 

Das Oberlandesgericht wies diesen Einspruch glücklicherweise zurück. Der Besitz von kinderpornografischen Videos begründe den Verdacht auf pädophile Neigungen und diese brächten natürlich auch ein „erhöhtes Risiko übergriffigen Verhaltens zum Nachteil der Kinder“ mit sich.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Entscheidung des Gerichts:

Die Videos waren auf dem Mobiltelefon des Vaters gespeichert – so dass es leicht passieren könne, dass eines seiner Kinder oder beide diese dort finden und sich ansehen würden. Dieser Punkt sei maßgeblich für den Entschluss des Kontaktverbots, denn es müsse dafür eben mindestens die begründete Gefahr vorliegen, dass die Videos einem Kind zugänglich gemacht werden.

Die Videos auf dem Handy, das man ja immer mit sich trägt, waren für das Gericht zudem ein Indiz dafür, dass der Mann seine „diesbezüglichen Bedürfnisse überall und jederzeit unkompliziert befriedigen“ wolle. Eine Haltung, die eine zusätzliche Gefahr für die Kinder beherbergt.

Gegen den Beschluss des Gerichts können nun auch keine weiteren Rechtsmittel eingesetzt werden, das Urteil ist fix.

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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