Immer wieder fordern Bund und Ländern Eltern dazu auf, die Kinder selbst zu betreuen. Der Regelbetrieb an den Kitas wurde ausgesetzt, größtenteils bieten sie eine Notbetreuung an. Infolgedessen nehmen viele Eltern die Betreuung durch die Kita nicht mehr in Anspruch. Doch wie sieht das dann eigentlich mit den Gebühren aus?
Wo entfallen die Kita-Gebühren?
In einigen Bundesländern müssen Eltern im Lockdown keine Kita-Gebühren zahlen. Aber die Regelungen sind alles andere als einheitlich. Während einige Länder finanzielle Entlastung versprechen, zahlen die Eltern in anderen bisher die vollen Gebühren. Wir geben euch einen Überblick zu den Kita-Gebühren im Lockdown!
Söder verkündet eine Rückerstattung der Kita-Gebühren in Bayern
Bisher hatte in Bayern jeder Gebühren zahlen müssen. Jetzt verkündete Ministerpräsident Markus Söder, dass diese für Eltern entfallen, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben. Die Kostenübernahme gelte dabei rückwirkend für Januar und Februar. Sie schließt Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie in die Mittagsbetreuung ein.
Lockdown-Kita-Gebühren in NRW
In NRW hat sich die Landesregierung vergleichsweise schnell darauf geeinigt, dass die Kita-Gebühren zumindest für den Monat Januar komplett entfallen. Das gilt für alle per Kinderbildungsgesetz geförderte Einrichtungen – also überall dort, wo Kita-Gebühren anfallen. Auch dann, wenn Kinder in geringerem Stundenumfang betreut werden. In welcher Form die Erstattung passiert, könnte sich allerdings von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Erstattung der Gebühren in Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Landesregierung und die Kommunen wollen Eltern die Kita-Gebühren erstatten. Das Land soll 80 Prozent der Kosten tragen, die Kommunen 20 Prozent übernehmen. Eltern müssen die Erstattung beim Träger der Kitas, Kindergärten oder Krippen beantragen. Die Erstattung gilt auch für Kindertageseinrichtungen von kirchlichen oder anderen privaten Trägern.
Elternbeiträge in Sachsen
Einer gemeinsamen Medieninformation des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages lässt sich Folgendes entnehmen:
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen KÖNNEN, sollen dafür keine Elternbeiträge zahlen müssen.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 erstattet das Land einen Monatsbeitrag pauschal. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden. Dann aber nur noch für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.
Keine Lockdown-Kita-Gebühren in Sachen-Anhalt
Eltern in Sachsen-Anhalt, die ihre Kinder wegen des Lockdowns im Januar nicht in die Kindertagesstätte geben können, bekommen die Gebühren zurück. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.
Schleswig-Holstein übernimmt Kita-Gebühren
Finanzministerin Monika Heinold gab am Montag bekannt, dass Eltern in Schleswig-Holstein finanziell entlastet werden: Alle Eltern erhalten die Kita-Beiträge für den Januar 2021 zurück. Gleiches gilt für die Kosten für Ganztagsbetreuung an Schulen und für die Kindertagespflege durch Tagesmütter und -väter. Die Kosten dafür übernimmt das Land.
Auch Hamburg erlässt die Kita-Gebühren
Weil auch in Hamburg das Betreuungsangebot den Eltern nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht, verzichtet die Stadt darauf, die Kostenbeiträge für diesen Zeitraum zu erheben. Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard äußert sich dazu: „Wer es leisten kann, sollte seine Kinder zu Hause betreuen. Mir ist bewusst, dass das für viele Eltern eine erhebliche Herausforderung ist und damit erhebliche Einschränkungen verbunden sind (…). Um den Eltern zu helfen, mit ihrer ohnehin schwierigen Situation umzugehen, erlassen wir für diesen Zeitraum auch die Elternbeiträge.“
Keine ganzheitliche Lösung in Niedersachsen
Für den Zeitraum vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 ist der Betrieb der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen bis auf eine Notbetreuung untersagt. Kinder sollen möglichst zu Hause betreut werden.
Grundsätzlich erhebt das Land Niedersachsen keine Kita-Beiträge. Die Entscheidung über die Erhebung von Kosten- oder Teilnahmebeiträgen für die Betreuung in Krippen und Horten liegt im Ermessen der Einrichtungsträger. Das heißt, der Träger legt selbst fest, ob Beiträge während des verschärften Lockdowns erhoben werden. So hat zum Beispiel die Stadt Hannover entschieden, im Januar auf das Kita-Entgelt zu verzichten.
Kitas in Berlin und Brandenburg
Wegen des Lockdowns sind die Hort-Gebühren für Januar in Berlin schon ausgesetzt, das Essensgeld an Grundschulen seit Sommer ebenso – für Kitas gilt das (noch) nicht. Brandenburg möchte Kita-Beiträge rückwirkend erstatten. Das gilt auch, wenn Kinder bis zu 50 Prozent der Zeit in der Kita verbringen.
Kita-Gebühren im Saarland werden erlassen
Die Kita-Gebühren und die Gebühren für die freiwillige Ganztagsschule werden ab dem 10. Januar bis Monatsende erlassen. Insgesamt werden laut Bildungsministerium zwei Drittel der jeweiligen Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 erstattet.
Beitrags-Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern
Seit Januar 2020 sind Kita- und Krippenbesuche in Mecklenburg-Vorpommern sowieso kostenfrei. Auch für Tagesmütter und -väter sowie für den Schulhort müssen die Eltern seitdem nichts mehr zahlen.
Erstattung der Kita-Gebühren in Bremen noch unklar
In einem Brief an die Eltern vom 25. Januar schreibt die Senatorin für Kinder und Bildung: „Die Einrichtungen sollen, wenn möglich, die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder reduzieren. Eltern werden gebeten, die Kindertagesbetreuung nur zu nutzen, wenn eine Betreuung zuhause nicht möglich ist.“
Anschließend wird auf die Möglichkeit der Beantragung des Corona-Kinderkrankengeldes verwiesen. Angesichts der weiteren Einschränkungen des Kita-Angebots, plant der bremische Senat einen zeitweisen Kita-Beitragserlass. Dazu sollen in Kürze weitere Infos folgen.
Mehrere Städte in Rheinland-Pfalz verzichten auf Beiträge
Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zahlung der Kita-Beiträge während des Shutdowns nicht auf Landesebene geregelt. Mehrere Städte in Rheinland-Pfalz befreien die Eltern von Beiträgen. Beispielsweise teilte die Stadt Mainz mit, dass man einen Monat pauschal die Beiträge für die städtischen Krippen, Horte und die Verpflegung in Kindertagesstätten aussetzen werde.
Auch in Bingen und Speyer haben die Städte entschieden, dass sie die Beiträge aussetzen. Da die Kommunen jedoch in diesen Zeiten vor vielfältigen Herausforderungen und Einzelproblemen stünden, hielt sich der Städtetag Rheinland-Pfalz mit einer Empfehlung an die Kommunen zurück.
Uneinheitliche Rückerstattung in Hessen
Die Landesregierung in Hessen bittet alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist. Trotzdem gibt es bisher keine verbindliche Regelung zur Erstattung der Gebühren. Zunächst lehnte das hessische Sozialministerium es sogar ab, für die Kita-Kosten aufzukommen. Nach nachdrücklichen Protesten hat sich aber beispielsweise die Stadt Frankfurt dazu entschieden, für die vollständigen Kita-Beiträge aufzukommen, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen.
Nun kündigte das Land an, den Kommunen für Januar insgesamt zwölf Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, damit sie die Kita-Beiträge pauschal zur Hälfte ausgleichen können.
Unklar, ob es Kita-Beiträge in Thüringen zurück gibt
Auch Thüringen hat noch keine klare Antwort darauf, ob Eltern die Kita-Beiträge während des Lockdown erstattet bekommen. Auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport findet sich lediglich folgender Hinweis:
„Die Voraussetzungen für eine erneute Rückerstattung der Hort- und Kita-Gebühren für Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, werden derzeit geprüft.“