Die Corona-Krise hat uns alle voll im Griff, bestimmt große Teile unseres Lebens. Besonders uns Eltern stellt es in vielen Fällen vor eine weitere Herausforderung. Denn viele von uns arbeiten aktuell zuhause, müssen aber gleichzeitig die Kinder betreuen, weil Kitas und Schulen geschlossen sind. Nach dem ersten Schock kommt jetzt die Frage auf, wie es eigentlich mit den Kita-Gebühren aussieht. Die Kita-Schließung ist ja (vorerst) für einige Wochen geplant – kriege ich dann mein Geld zurück? Die Antwort gibt’s hier.
Gibt’s wegen der Kita-Schließung das Geld zurück?
Die schlechte Nachricht dazu ist: Bisher gibt es dazu keine Regelung, die für ganz Deutschland gilt. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, ob du die Kita-Gebühren für die Schließungszeit zurückbekommst oder nicht. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sagte dazu gegenüber Rtl.de, dass es für eine bundesweite Regelung im Moment noch zu früh sei. Es gäbe aber Gespräche mit allen Parteien, um eine schnelle Lösung zu finden.
Die gute Nachricht ist, dass die meisten Bundesländer schon angekündigt haben, dass Eltern wegen der Kita-Schließung ihr Geld zurückbekommen sollen. In Hamburg und Thüringen wurde das auch schon definitiv beschlossen, genauso in einigen Städten wie Thüringen, Recklinghausen, Lübeck und Kiel.
In Hamburg können Eltern, deren Kinder bei den Elbkindern betreut werden, sich auch dann über eine Erstattung der Kita-Gebühren freuen, wenn sie die Notbetreuung wahrnehmen. Das sind bei den Elbkindern gerade einmal drei Prozent aller sonst betreuten Kinder.
Das Problem: Kita-Gebühren werden von Bundesländern festgelegt
Dass es keine einheitliche Regelung dafür gibt, ob Eltern für den Zeitraum der Kita-Schließung ihr Geld zurückbekommen, liegt daran, dass jedes Bundesland die Höhe der Gebühren unterschiedlich regelt. In einigen Ländern zahlen Eltern nichts für die Betreuung, in anderen ist eine bestimmte Anzahl von Stunden beitragsfrei, und in wieder anderen müssen Eltern den vollen Beitrag zahlen. Teilweise hängt die Höhe der Gebühren auch davon ab, wieviel die Eltern verdienen. Dazu kommt, dass es öffentliche und freie Träger der Kitas gibt.
Das bedeutet, dass es zwar einen gesetzlichen Rahmen für die Kita-Betreuung samt Gebühren gibt, der für ganz Deutschland gilt. Die Details legen die Bundesländer und Kommunen dann aber unabhängig fest.
Ich will auf jeden Fall wegen der Kita-Schließung mein Geld zurück – was kann ich tun?
Die Kita-Gebühren reißen bei vielen Familien ein großes Loch in die Haushaltskasse. Es ist also mehr als verständlich, dass man bei einer Kita-Schließung über mehrere Wochen sein Geld zurückhaben möchte. Vor allem, weil viele Eltern zusätzlich mit einem Verdienstausfall rechnen müssen. Grundsätzlich hast du auch ein Recht darauf, weil du nichts dafür kannst, dass dein Kind nicht in der Kita betreut werden kann, und du auch nichts daran ändern kannst.
Bevor du deshalb eine Klage gegen die Kita einreichst, solltest du unbedingt mit einem Anwalt sprechen. Denn eine Klage ist mit größerem Aufwand verbunden – und kostet Zeit. Die bessere Möglichkeit wäre es im Moment, erst einmal abzuwarten, bis es eine einheitliche Regelung gibt oder deine Kita sich mit einer Entscheidung bei dir meldet.
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Kaum zu glauben, nein … hoffe bei mir wird es nicht passieren
[…] keinerlei Kosten dafür absetzen kannst. Und für die Zeit, in der die Kita geschlossen ist und du keine Beiträge zahlen musst, gilt das leider […]