Ach, was ist die kleine Tiffany niedlich, und die süße Escada erst! Und wir wetten, der kleine Lexus fährt nicht im Mercedes durchs Kinderzimmer. Was all diese Kinder gemeinsam haben? Ihr Vorname stimmt mit dem Namen einer bekannten Marke überein. Besonders beliebt sind dabei Modemarken und Automarken. Aber dürfen solche Markennamen hierzulande überhaupt als Babynamen vergeben werden? Und wenn ja, welche?
Kreativität versus Kindeswohl – welche Markennamen zulässig sind
In Ländern wie den USA ist es möglich, seinem Kind einen Vornamen zu geben, der identisch mit dem Namen einer Marke ist. Gwyneth Paltrow zum Beispiel hat ihre Tochter Apple genannt. Ihr ging es dabei zwar eher um den Apfel als Vorbild, doch zufällig heißt auch ein großer Technologie-Konzern so.
Der Mädchenname Tiffany ist in den USA auch schon seit Langem üblich, genau genommen entstand der Hype durch den legendären Film Frühstück bei Tiffany’s (einem Juwelier-Geschäft) mit Audrey Hepburn in der Hauptrolle.
Hierzulande geht es – zum Glück, muss man sagen – bei der Namensvergabe etwas strenger zu. Deutsche Standesämter schauen genauer hin, wenn frischgebackene Eltern eine Geburtsurkunde anfordern und den Vornamen festlegen wollen. Das Kindeswohl steht dabei im Vordergrund: Ein Name darf das Kind nicht sein Leben lang belasten, etwa, weil er es ins Lächerliche zieht und zu befürchten wäre, dass das Kind damit gehänselt wird.
Allerdings gilt: Ist ein Vorname bereits zuvor von einem deutschen Standesamt anerkannt worden, stehen die Chancen auf eine weitere Vergabe gut. Es kann also durchaus Unterschiede in der Beurteilung durch die einzelnen Ämter geben. Bei Unsicherheiten hält sich das Standesamt übrigens meistens an die Empfehlung der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) – und genau das könnt ihr im Vorfeld auch machen, wenn ihr wissen wollt, ob ein eventuell kritischer Name Chancen hat, angenommen zu werden. Die Beratung kostet einmalig 35 Euro, hier erhaltet ihr weitere Informationen. Ihr bekommt im Anschluss an die Beratung eine Bestätigung, die ihr gemeinsam mit dem Antrag beim Standesamt einreichen könnt.
Im Anschluss zeigen wir euch, welche Markennamen in Deutschland bereits zugelassen wurden – allerdings gilt: Alle Angaben ohne Gewähr. Es ist gut möglich, dass ein anderes Standesamt sie dennoch ablehnt.
Zulässige Markennamen für Mädchen
- Apple
- Barbie (zulässig als Abkürzung von Barbara)
- Chanel
- Dove (ist ein zulässiger, amerikanischer Mädchenname – könnte allerdings trotzdem aufgrund von Ausspracheschwierigkeiten abgelehnt werden hierzulande)
- Fanta (ist in Westafrika ein sehr häufiger Vorname)
- Escada
- Feodora
- Melitta (ist tatsächlich ein sehr alter, griechischer Mädchenname)
- Mercedes (ein sehr gebräuchlicher, spanischer Mädchenname)
- Milka
- Nike (ebenfalls ein griechischer Mädchenname)
- Nivea (vom lat. Wort niveus – bedeutet die Schneeweiße)
- Pepsi-Carola (ja, wurde wirklich so akzeptiert)
- Tiffany
- Thalia
Zulässige Markennamen für Jungen
- Ajax
- Ariel
- Armani
- Bentley
- Canon (englischer Vorname mit der Bedeutung der Kirchenbeamte)
- Cartier
- Evian
- Dior
- Ford
- Harley (geht auch als Mädchenname durch)
- Lexus
- Rolex (wurde tatsächlich in Schweden als Vorname akzeptiert)
- Sunil
- Yaris
Diese Markennamen sind in Deutschland als Kindernamen abgelehnt worden
Bei den folgenden Markennamen für Jungen und Mädchen haben Eltern in Deutschland tatsächlich bereits eine Ablehnung seitens der Standesämter erhalten. Hier stehen eure Chancen also schlecht (diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
- Agfa
- Borussia
- Gucci
- McDonald
Markenname fürs Baby – gute Idee oder nein danke?
Zugegeben, über diese Frage lässt sich vortrefflich streiten. Wie seht ihr das – würdet ihr einen der oben genannten Namen vergeben?
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