Die Schere zwischen Arm und Reich wird in Deutschland leider immer größer. Besonders betroffen: unsere Kinder. Eine neue Grundsicherung soll deswegen Kinder aus einkommensschwachen Familien unterstützen.
Mal ins Kino gehen, mit den Freunden auf Klassenfahrt fahren oder eine neue Schultasche – alles Dinge, die für alle Kinder in Deutschland möglich sein sollten, oder? Die Realität sieht leider anders aus. Doch das eigentliche Problem ist noch viel folgenschwerer als eine verpasste Klassenfahrt: Tatsächlich ist der Schulerfolg eines Kindes in Deutschland stark vom finanziellen Status der Eltern abhängig, wie Experten meinen. Als Folge davon, haben Kinder aus einkommensschwachen Familien dann weniger berufliche Perspektiven als Altersgenossen aus besser situierten Familien.
Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung
Dieses Problem ist schon länger bekannt. Erst vor wenigen Monaten drängte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf eine Lösung und schlug die Einführung einer bedarfsorientierten Kindergrundsicherung vor, die das bisherige Kindergeld, Steuerfreibeträge, alle Zuschläge und Hartz-IV-Leistungen bündeln soll. Inzwischen haben sich auch die Sozialminister der Bundesländer mehrheitlich für eine solche Kindergrundsicherung ausgesprochen, wie aktuell der Focus berichtet.
Es sei klar, dass es eine Kindergrundsicherung ohne kompliziertes Antragsverfahren geben müsse, die den Mindestbedarf jedes Kindes decke und sich daran orientiere, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen tatsächlich brauchen, erklärte zum Beispiel der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer (ASMK) hat deswegen die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern eine Kindergrundsicherung zu erarbeiten.
Wie könnte eine solche Grundsicherung aussehen?
Sollte sich der Vorschlag der DGB durchsetzen, könnte sich die Zahlung dann wie folgt zusammensetzen:
- Ein fester Sockelbetrag von 240 Euro je Kind. Diesen sollen alle Kinder erhalten. (Auch Volljährige während ihrer ersten Ausbildung und Arbeitslose sollen den Betrag bis zum 25. Lebensjahr erhalten.)
- Ein individueller Zusatzbetrag, der sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Alter der Kinder richtet.
Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre).
Einigkeit über Notwendigkeit von zusätzlicher Unterstützung
Insgesamt gab es bei der Konferenz zur Kindergrundsicherung 15 Ja-Stimmen und eine Enthaltung. Es herrscht also große Einigkeit bei diesem Thema. Jetzt ist also der Bund am Zug, die konkrete Umsetzung einzuleiten, so die Fachminister. Wie wichtig es ist, Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder zu gewährleisten, hat nicht zuletzt auch die Corona-Krise gezeigt.
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