Die aktuellen Energiepreise sind für viele Familien und Geringverdiener eine extreme Belastung. Wenn das Geld eh schon knapp ist, sind steigende Lebenshaltungskosten kaum zu bewältigen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat deswegen eine Erweiterung des Wohngeldes angekündigt, sodass künftig mehr Haushalte mit dem Mietzuschuss unterstützt werden können.
Was ist Wohngeld überhaupt?
Das Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Wohngeld könnt ihr als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Laut Statistischem Bundesamt haben im Jahr 2020 immerhin 618.165 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Durch die Neuregelung sollen künftig an die 2 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können.
Um die Leistung zu erhalten, müsst ihr sie schriftlich bei eurer Wohngeldbehörde beantragen, dort könnt ihr euch auch beraten lassen. Rückwirkend gibt es die Leistung nicht.
Welche Neuerungen wird es geben?
Der Empfängerkreis soll 2023 erweitert werden. Das heißt, dass im kommenden Jahr mehr Haushalte die Möglichkeit haben sollen, Wohngeld zu bekommen. Das kündigte zumindest Kanzler Olaf Scholz an, wie Focus online berichtet. Dafür könne man die Heizkosten in die Berechnungen des Anspruchs einfließen lassen.
Insgesamt soll der durchschnittliche Wohngeldbetrag von 180 Euro auf 370 Euro pro Monat steigen.
Wie genau die neue Regelung aussehen könnte, ist noch nicht bekannt. Es bleibt also spannend, welche Haushalte ab Januar 2023 tatsächlich profitieren.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Ihr seid euch unsicher, ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt? Dafür gibt es den offiziellen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Allerdings wird die angekündigte Neuerung dort noch nicht berücksichtigt, schließlich sind dafür noch zu wenige Details bekannt.
Wichtige Faktoren für die Frage, ob ihr den Mietzuschuss erhaltet, sind zum Beispiel die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das monatliche Gesamteinkommen, die monatliche Miete und die Mietstufe, zu der euer Landkreis gehört.
Wann tritt das neue Wohngeld in Kraft?
Die Neuregelungen sollen ab dem 1.1.2023 gelten. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings, denn die Abwicklung kann aufgrund der erwarteten Masse an Anträgen dauern. Beispielsweise kündigte der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bei NDR1 Radio MV Verzögerungen an, da die benötigte Software voraussichtlich erst nach Januar zur Verfügung stehen wird. Es ist also Geduld gefragt.
Zusätzlich: Einmaliger Heizkostenzuschuss
Die Bundesregierung entlastet etwa 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG. Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt. Für einen Single-Haushalt gibt es demnach 270 Euro.
Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro. Mehr dazu erfahrt ihr auf den Seiten der Bundesregierung.