Deinem Chef hast du mitgeteilt, dass du schwanger bist. Er zeigte sich bislang relativ verständnisvoll, da er selbst Vater von zwei Kindern ist. Jedoch wird die Zusammenarbeit langsam ganz schön auf die Probe gestellt. Du hast Probleme, dich zu konzentrieren, kannst nicht mehr lange stehen oder sitzen und musst wegen akuter Übelkeitsanfälle dauernd das Büro verlassen.
Plötzlich bist du nicht mehr die verlässliche Kollegin oder Mitarbeiterin, die du mal warst. Wie bekommst du also die restlichen Schwangerschaftsmonate – bis zum eigentlichen Mutterschutz – so hin, dass alle Parteien gut damit leben können?
Dein Recht als Schwangere
Dein Arbeitgeber muss sich ab dem Moment, ab dem er weiß, dass du schwanger bist, an das Mutterschutzgesetz (MuSchG) halten. Nach Paragraph 3 und 4 in diesem Gesetz dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mama und Kind gefährdet sind.
Das ist zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall:
- Du musst im Job schwere Lasten tragen oder ausschließlich stehen.
- Es ist an deinem Arbeitsplatz nicht möglich ist, notwendige Pausen einzulegen oder andere, schonendere Tätigkeiten auszuüben.
- Du hast einen geeigneten Arbeitsplatz, aber dir (und deinem Kind) geht es so schlecht, dass es dir kaum oder nicht möglich ist zu arbeiten.
Trotzdem kannst du deinen Arbeitgeber natürlich nicht einfach so zwingen, dich nach Hause zu schicken oder deine Stundenzahl zu reduzieren. Du wendest dich stattdessen an deinen Frauenarzt (ggfs. gemeinsam mit dem Betriebsarzt), um dich beraten zu lassen. Er kann dir dann ein Attest für für individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Das bedeutet, dass du zeitweilig oder für den kompletten Rest der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten musst.
Geht es dagegen „nur“ um eine Reduzierung der Stundenzahl, dann gilt das partielle individuelle Beschäftigungsverbot für dich – auch bekannt als Teilzeit-Beschäftigungsverbot.
Reicht nicht auch eine Krankschreibung, wenn es mir schlecht geht?
Wenn du absehen kannst, dass dein Unwohlsein nur vorübergehend ist, ist auch eine normale Krankschreibung möglich.
Nach sechs Wochen Kranksein bekommst du allerdings nicht mehr dein volles Gehalt, sondern nur noch Krankengeld (Ein Rechenbeispiel findest du hier). In diesem Fall ist es für dich besser, deinen Arzt um ein Attest für ein Beschäftigungsverbot zu bitten.
Und wie sieht es prinzipiell mit meinem Gehalt in der Zeit aus?
Dein Arbeitgeber darf dein Gehalt nicht kürzen – unabhängig davon, ob du ein generelles Beschäftigungsverbot hast (dein Job ist prinzipiell nicht für Schwangere geeignet) oder ein individuelles wie oben beschrieben. Du hast ein Recht auf den durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate.
Unabhängig von der rechtlichen Lage, freut sich natürlich kein Arbeitgeber, wenn du in deiner Schwangerschaft (teilweise) ausfällst. Schließlich sind damit Mehrkosten und zum die Suche nach einem Ersatz verbunden. Deshalb ist es wichtig, möglichst früh und regelmäßig miteinander zu sprechen, damit es nicht zu Unmut kommt. Dein Arbeitgeber wird (hoffentlich!) mehr Verständnis zeigen, wenn er weiß, was bei dir los ist.
Was du nie vergessen solltest, egal wie dein Arbeitgeber reagiert: Das Allerwichtigste ist, dass es dir und deinem Baby gut geht!