Wegen der anhaltenden Belastung der Haushalte diskutiert die Ampelkoalition über weitere Entlastungen, denn vielen Familien droht angesichts der steigenden Preise die Armutsfalle. Doch der Unionsfraktion gehen die Vorschläge offenbar nicht weit genug. Sie fordern eine befristete Energiepauschale von 1.000 Euro pro Kind.
Wann könnten die 1.000 Euro ausgezahlt werden?
Die Energiepauschale solle in diesem und im kommenden Jahr ausgezahlt werden, berichten die Zeitungen der Mediengruppe Bayern unter Berufung auf ein Papier des geschäftsführenden Fraktionsvorstands von CDU und CSU.
Wer bekommt die Einmalzahlung?
In dem Dokument heißt es demnach: „Wir wollen für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Zuschlag von 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt einführen.” Bei den Zuschlägen für Kinder soll es sich laut Union um eine Pauschale im Sinne einer Einmalzahlung und keinen Steuerfreibetrag handeln.
Möglicherweise weitere Entlastungen von 3.000 Euro bei der Einkommenssteuer
Doch die Forderungen der Union gehen noch weiter: Außerdem soll es Entlastungen bei der Einkommenssteuer geben, wie u.a. br.de berichtet. Dabei geht es für die genannten Einkommensgruppen um eine ansehnliche Summe. Insgesamt könnte es sich um einen Energieentlastungsbetrag bei der Einkommenssteuer in Höhe von 3.000 Euro handeln.
Allerdings könnte es noch etwas dauern, bis sich die Ampel darüber einig wird, wann sie welche Entlastungen umsetzen.
Während die Grünen und die SPD verkündeten, dass sie das Paket am liebsten noch diese Woche schnüren möchten, kamen aus der FDP andere Töne: Eine Einigung in der laufenden Woche sehe er nicht, wird FDP-Fraktionsvorsitzender Christoph Meyer in der Welt zitiert. „Wir werden sicherlich einen Koalitionsausschuss benötigen und eine Klärung im September anstreben.“
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am Dienstag zum Auftakt der Kabinettsklausur in Meseberg, die Bundesregierung diskutiere derzeit sehr sorgfältig, „wie wir ein möglichst maßgeschneidertes, möglichst effizientes, möglichst zielgenaues Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auf den Weg bringen können“.
Bisherige Entlastungen
Zwei Entlastungspakete brauchte die Bundesregierung 2022 bereits auf den Weg. Das erste Entlastungspaket enthielt ein Entfallen der EEG-Umlage am 1. Juli 2022 und einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Menschen, die Wohngeld beziehen. Außerdem ist rückwirkend zum 1. Januar der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.
Zusätzlich wurde der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie ist auf 38 Cent gestiegen.
2. Entlastungspaket: Energiepreispauschale, Kinderbonus und Co.
Das zweite Entlastungspaket beinhaltete die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Diese wird mit dem Septembergehalt ausgezahlt. Mehr zur Energiepreispauschale, ihrer Auszahlung und wer sie bekommt, erfahrt ihr übrigens auch HIER >>>
Zusätzlich gab es 2022 den Kinderbonus in Höhe von 100 pro Kind sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro für Empfänger*innen von Sozialleistungen. Autofahrerinnen freuten sich darüber, dass die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt wurde und für den ÖPNV gab es vom 1. Juni bis zum 31. August das Neun-Euro-Ticket.