Mit dem neuen Jahr startet eine aktualisierte Version der „Düsseldorfer Tabelle“, gab das Oberlandesgericht in Düsseldorf diese Woche bekannt. Dieser Leitfaden dient seit 1962 bundesweit zur Bemessung des Kindesunterhalts und wird regelmäßig angepasst.
Wie die Bild berichtet, haben viele Kinder, deren Eltern getrennt sind, demnach ab dem 1. Januar bundesweit Anspruch auf mehr Geld.
Nur für volljährige Kinder bleiben die Unterhaltssätze unverändert. Für alle anderen Kinder steigt der Unterhalt – je nach Alter des Kindes und der Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen – um sechs bis 14 Euro im Monat.
Die Einkommensklassen werden in der kommenden Tabelle unverändert definiert. So gelten mit Beginn des neuen Jahres beispielsweise folgende Summen für den Mindestunterhalt:
In der niedrigsten Einkommensgruppe bis 1900 Euro Nettomonatseinkommen für Kinder der ersten Altersstufe (null bis fünf Jahre) 354 Euro (bisher 348 Euro). Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 406 Euro (bisher 399 Euro). Für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 476 Euro statt (bisher 467 Euro).
12- bis 17-Jährige in der oberen Einkommensgruppe von 5101 bis 5500 Euro netto erhalten künftig 762 statt bisher 748 Euro.