Neues Kita-Gesetz: Müssen wir bald (mehr) Kita-Gebühren zahlen?

Eine geplante Neuauflage des in 2023 verabschiedeten Kita-Qualitätsgesetz sorgt derzeit für Wirbel in der Politik. Aber könnte das bald auch für Wirbel in unseren Portemonnaies sorgen? Denn grundsätzlich sollen Kitas auch in den nächsten Jahren einiges an Geld vom Bund bekommen. Anders als bisher soll dieses Geld aber nur für bestimmte Bereiche genutzt werden dürfen.

Kita-Förderung in Höhe von 4 Milliarden Euro für 2025 und 2026 geplant

Wie auch in den vergangenen zwei Jahren, sollen Kitas auch in den nächsten zwei Jahren mit je zwei Milliarden Euro vom Bund gefördert werden. Das ist eine gute Nachricht, führt man sich vor Augen, dass knapp vier Millionen Kinder und deren Eltern in Deutschland auf Kitas und Krippen angewiesen sind. Aber:

Anders als bisher sollen die Länder allerdings die Kita-Förderung nicht mehr zur Senkung oder gar Streichung der Kitagebühren benutzen dürfen, wie aktuell mehrere Medien und die Tagesschau berichten. Bisher durften bis zu 49 Prozent des Geldes noch zur Entlastung von Eltern bezüglich der Kosten verwendet werden.

Mehr Geld für Kampf gegen den Fachkräftemangel

Weiter heißt es in dem Papier zur Neuauflage des Gesetzes, dass das Geld vor allem in die „Sicherung und Gewinnung von Fachkräften“ fließen soll. Klingt plausibel in Anbetracht der Tatsache, dass schätzungsweise bis zu 90.000 Fachkräfte in deutschen Kitas fehlen. Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus solle so in Zukunft die Qualität der Kitas im Vordergrund stehen. Dies sei wichtig, da diese „zentral für den Bildungserfolg und Chancengerechtigkeit unserer Kinder“ sei.

Aber heißt das dann, mehr Kita-Gebühren für alle?

Eher unwahrscheinlich. Ersten Berichten zufolge geht das Bundesfamilienministerium nicht davon aus, dass Eltern in Zukunft vermehrt zur Kasse gebeten werden. Denn auch wenn die Bundesmittel wegfielen, blieben immer noch die Ländermittel. Diese können die einzelnen Bundesländer trotzdem nutzen, um die Kosten abzufangen. Zudem soll es auch eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben, in der die Bundesmittel noch wie bisher für die Kita-Gebühren verwendet werden können.

Außerdem: Nur sechs Bundesländer nutzen die Bundesmittel um Kita-Gebühren zu senken

Tatsächlich sind die Kosten für Kita-Plätze in Deutschland nach Wohnort höchst unterschiedlich. Insgesamt geben jedoch nur sechs Länder die Bundesmittel dafür aus, um die Beiträge niedrig zu halten. (Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Saarland und Nordrhein-Westfalen)

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Kita-Besuch beispielsweise dank der Bundesmittel komplett beitragsfrei ist. In Sachsen-Anhalt hingegen können Eltern von einer kostenfreien Geschwisterbetreuung profitieren, indem sie nur für ihr ältestes Kind Beiträge leisten müssen.

Wie die einzelnen Länder das bald fehlende Geld im Haushalt ausgleichen wollen, um das beizubehalten, ist jedoch noch unklar. 

Obwohl das Gesetz schon zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, haben gerade erst die Abstimmungen in der Bundesregierung begonnen. In den nächsten Wochen soll der Entwurf dann im Kabinett beraten werden.

Jana Krest

Obwohl ich ein absolutes Landkind aus der Eifel bin, lebe ich schon seit einigen Jahren glücklich in Hamburg. Hier habe ich nach meinem Bachelor in Medien- und Kommunikationswissenschaften und Soziologie auch noch meinen Master in Journalistik und Kommunikationswissenschaften gemacht. Während meines Studiums kümmerte ich mich frühmorgens, wenn die meisten noch schliefen, bei der Deutschen Presse-Agentur darum, dass die nächtlichen Ereignisse aus ganz Norddeutschland in die Nachrichten kamen. Und ich hatte jahrelang noch den für mich besten Nebenjob der Welt: Die süßen Kinder von anderen betreuen. Nachdem ich Echte Mamas zunächst als Praktikantin kennenlernen durfte, schreibe ich nun als Redakteurin über alles, was Mamas beschäftigt: Von praktischen Ratgeber-Texten über aktuelle Trends bis hin zu wichtigen Recht- und Finanzthemen.

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