In den Zeiten der Pandemie sind auch die Behörden hoffnungslos überlastet. Wie die Augsburger Allgemeine jetzt berichtet, schießen manche Mitarbeiter dabei anscheinend übers Ziel hinaus. Und zwar gewaltig.
So wurde in manchen Bundesländern in Schreiben vom Amt offenbar Eltern angedroht, dass ihre Kinder aus der Familie genommen und in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden würden, wenn gegen die Quarantäne-Auflagen verstoßen werden würde!
Was war denn da los?
In einem Schreiben aus Baden-Württemberg hieß es wohl: „Sehr geehrte Eheleute. Ihren Kindern gegenüber wird eine Isolation in sogenannter häuslicher Absonderung in der Wohnung angeordnet.“ Und auch ein Amt aus Niedersachsen wird zitiert: „Sehr geehrte Eltern, hiermit bestätige ich Ihnen die häusliche Absonderung Ihres Kindes.“ In den Schreiben heißt es weiter, dass es dem Kind ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht erlaubt sei, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Die Eltern müssten während der gesamten Quarantäne zweimal täglich Fieber messen. Falls diese Regeln aber nicht eingehalten werden würden, könnten die Kinder „zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung abgesondert werden.“
Ähm, okay. Nee, nicht okay! Eine Quarantäne ist für eine Familie an sich schon eine unglaubliche Ausnahmesituation. Müssen betroffene Eltern nun wirklich auch noch befürchten, dass ihnen ihre Kinder weggenommen werden? Darf das Amt das wirklich?
Ein echter Alptraum
Die betroffenen Eltern waren verstört. Allein die Vorstellung, dass es wirklich passieren könnte, dass ihnen die Kinder entrissen werden könnten… Unglaublich, solche Drohbriefe vom Amt zu bekommen, oder?
Der Kinderschutzbund hat Wind von den Briefen bekommen und sich an Gesundheitsminister Jens Spahn gewandt: Er solle dafür sorgen, „dass in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang eingeräumt wird“. Eine Quarantäne sei für Familien mit Kindern ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, sei unverhältnismäßig. Der Minister will dafür sorgen, dass die Briefe in einem angemesseneren Ton aufgesetzt werden – und mit angemesseneren Forderungen.
Was steckt denn nun aber wirklich hinter den Briefen?
Briefe dieser Art waren wohl schon im Sommer verschickt worden und waren auf herben Gegenwind gestoßen, wie rtl.de berichtet. Die Stadt Karlsruhe hatte sofort reagiert und vor allem moniert, dass der Inhalt der Schreiben verzerrt dargestellt würde. „An eine Trennung des Kindes von den Eltern ist hier überhaupt nicht gedacht“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt vom 6. August 2020. „Wenn es notwendig werden sollte, ein Kind zum Schutz anderer zwangsweise zu isolieren, würde es zusammen mit einem oder beiden Elternteilen untergebracht werden. Diese Maßnahme wäre die ultima ratio, wenn die Eltern durch ihr Verhalten nicht dafür Sorge tragen, dass Außenstehende durch das Kind nicht angesteckt werden können.“ Weiter erklärt die Stadtverwaltung, dass diese harten Maßnahmen bis dato nicht in einem Fall wirklich angeordnet worden. Aber „die Menschen würden aber zu Recht erwarten, dass eine Behörde auch in solchen Extremfällen handlungsfähig und in der Lage ist, die notwendigen Maßnahmen durchzusetzen und die Gesundheit anderer zu schützen.“Die Stadt gab an, dass sie „größtes Verständnis für die schwierige Situation habe, in der sich Eltern befinden, wenn Kinder mit COVID-19 infiziert sind oder wenn sich Kinder in Quarantäne begeben müssen, weil sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten.“ Es müsse solche offiziellen Quarantäneverfügungen geben, weil nur sie den Eltern die Möglichkeit geben würden, nicht zur Arbeit gehen zu müssen. Eine „bloße Empfehlung zur Kontaktreduzierung“ reicht dafür rechtlich nicht aus und der Dienstausfall durch ein Fernbleiben zur Kindesbetreuung würde nicht entschädigt werden.
Die Isolationsmaßnahmen bei Kindern sollten immer abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und auch den Bedürfnissen des einzelnen Kindes sein. „Dass die Reduzierung von Kontakten bei einem 16jährigen wesentlich weiter gehen kann als bei einem 6jährigen Kind, liegt auf der Hand.“
Also, um es auf den Punkt zu bringen: Kein deutsches Amt wird Eltern ihr Kind entreissen und in eine geschlossene Einrichtung sperren – auch nicht, wenn die Quarantäne-Bedingungen nicht eingehalten werden. In diesem Fall wäre es aber anscheinend durchaus möglich, dass die Familie gemeinsam in eine überwachte Isolation gesteckt wird. Passiert ist dies aber noch nicht.