Gesetzesentwurf Patchworkfamilie: Adoption auch für Unverheiratete

Unser Leben ist bunt, voller unvorhersehbarer Ereignisse, Schicksale und Wendungen. Und so gibt es viele Patchworkfamilien: Familien mit Kindern, die einen neuen Elternteil dazugewinnen, weil Mama oder Papa sich verlieben. Oftmals klappt der Alltag hier ganz wunderbar und die Kinder des Partners werden mit der Zeit ebenso geliebt wie die eigenen. Dann kann in einer Patchworkfamilie Adoption ein Thema werden, um wirklich als „kompletter“ Elternteil zu gelten, ob nun rechtlich oder auch für das eigene Gefühl.

Bisher waren solche „Stiefkinderadoptionen“ mit gemeinsamer Elternschaft allerdings nur Eheleuten möglich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Paar in einer stabilen Beziehung lebt.

Diese Tatsache hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im letzten Jahr für grundgesetzwidrig erklärt. Damit gab es der Beschwerde einer Mutter und ihrer beiden Kinder statt. Der leibliche Vater der Kinder war 2006 gestorben. 2007 ging die Mutter eine neue Beziehung ein, ohne allerdings erneut zu heiraten. Dennoch wollten sie und ihr neuer Partner erreichen, dass die Kinder „die Stellung gemeinschaftlicher Kinder“ bekommen – also der Partner rechtlicher Vater wird.

Die Begründung der Richter, warum die Vorgaben hier geändert werden müssen: das Kindeswohl. Für eine Neuregelung gaben sie dem Gesetzgeber bis Ende März 2020 Zeit.

Danach soll es in Deutschland künftig auch für unverheiratete Paare möglich sein, die Kinder des Partners zu adoptieren. So der Gesetzesentwurf, den das SPD-geführte Justizministerium heute vorgestellt hat. Die Voraussetzung dafür wäre, dass das Paar seit mindestens zwei Jahren „eheähnlich“ zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind hat, das ebenfalls mit in ihrem im Haushalt lebt. Patchworkfamilie und Adoption? Wäre damit ein wesentlich leichteres Thema.

Vize-Unionsfraktionschef Thorsten Frei kritisiert, dass die Adoption laut Entwurf auch möglich sein soll, wenn einer der Partner anderweitig verheiratet ist: „Diese Regelung ist weder geboten noch hilfreich. Sie ist auch nicht nötig, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen.“

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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