Ein unfassbares Drama hat sich im November 2018 in Arnsberg zugetragen:
Vier Tage, nachdem die Ärztin Katharina G. ihr Baby auf die Welt gebracht hatte, sollte sie noch einmal operiert werden. Ein Routine-Eingriff, wie die BILD berichtet.
Das Problem: Keiner der bei der Operation Anwesenden ahnte, dass das Beatmungsgerät defekt war.
Erst zehn Minuten nach Beginn der Narkose fiel das auf – da war Katharina G.s Gehirn durch den Sauerstoffmangel schon schwer in Mitleidenschaft gezogen. Ein schwerer hypoxischer Schaden, der durch die Unterversorgung des Gewebes mit Sauerstoff entsteht.
Schnell kam heraus, wie es zu diesem schwerwiegenden Fehler gekommen war: Am Vorabend war die Reinigungskraft mit ihrem Wagen beim Säubern des OPs gegen das Beatmungsgerätes gestoßen. Dabei lösten sich Schläuche des Gerätes. Die Frau steckte sie nach bestem Wissen wieder an die Apparatur und informierte die Oberschwester.
Diese vergaß den Vorfall aber – und hatte am nächsten Morgen keinen Dienst.
Um 9.15 des nächsten Morgens sollte die Operation dann beginnen und die Narkose wurde gesetzt.
Das Beatmungsgerät meldete einen Fehler, aber:
„Diese Meldung führte ich zunächst auf eine Vorerkrankung der Atemwege der Patientin zurück“, erklärte der Chefarzt. Erst Minuten später bemerkte er den wahren Grund für den Alarm des Gerätes. Leider deutlich zu spät.
Der 62jährige Chefarzt wurde jetzt zu 20.700 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. „Diese Tragödie wird mich mein Leben lang begleiten,“ sagte er.
Der Richter dazu: „Das ist eine Tragödie! Aber Sie hatten die Verantwortung.”
Das Verfahren gegen die Oberschwester, die ebenfalls angeklagt war, wurde gegen 1000 Euro Geldbuße eingestellt. Ihr Anwalt Volker Schröder (59) aus Essen sagte laut BILD: „Meine Mandantin trifft nur eine sehr geringe Schuld. Der Chefarzt musste das Gerät überprüfen, bevor er es einsetzte.”
Die Familie der Patientin und die Klinik einigten sich außergerichtlich über Schadenersatz und Schmerzensgeld.