Wenn Kinder durch eine Samenspende gezeugt wurden, stehen Eltern später vor einer schwierigen Entscheidung: Sollen ihre Kinder die Wahrheit erfahren? Und was, wenn sie mit ihrem Erzeuger in Kontakt treten wollen?
Ein aktuelles Beispiel:
In München steht Miriam K. vor Gericht, die den Namen ihres biologischen Vaters wissen will. Vor zwei Jahren erfuhr die junge Frau, dass ihre Eltern für ihre Zeugung auf eine Samenspende zurückgriffen. Jetzt möchte Miriam von dem damals behandelnden Arzt wissen, wer der Mann ist und holt sich Unterstützung vom Landgericht.
Im Prozesstermin hatte sie keinen Erfolg. Der Arzt, der die Behandlung durchführte, ist inzwischen verstorben. Sein Nachfolger, der nun vor Gericht stand, konnte glaubhaft versichern, dass er keine Akten der Samenspender von damals vorliegen hat. Sein Vorgänger habe alle Akten vernichtet.
Ein trauriger Einzelfall? Nein, eher die Regel.
Im Rahmen des Prozesses wurde nämlich auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung diskutiert. Dies steht Kindern in Deutschland seit Neuestem zu. Doch es ist nicht so einfach, wie es klingt.
Ab Mitte nächsten Jahres sollen Daten von Samenspendern in einem Samenspenderegister festgehalten werden. Wenn Kinder später erfahren möchten, wer ihr biologischer Erzeuger ist, können die Daten abgerufen werden. Für Miriam K. und etwa 100.000 Kinder, die seit 1970 per anonymer Samenspende gezeugt wurden, ändert dieser Beschluss allerdings nichts mehr.
Doch auch für alle zukünftigen Kinder von Samenspendern dürfte es schwer werden, an die Daten ihrer biologischen Erzeuger zu gelangen, denn es wird je nach Einzelfall entschieden.
Die Interessen des Kindes müssen schwerer wiegen als die des Samenspenders, der schlimmstenfalls mit Erbansprüchen und Vorwürfen konfrontiert wird. Laut des Vereins „Spendenkinder“ sei deshalb nicht damit zu rechnen, dass Ärzte in Zukunft Informationen über Samenspender leichter rausrücken werden.