Hast du auch schon das erste Kindergeld des neuen Jahres auf dem Konto? Dann hast du dich wahrscheinlich bemerkt, dass es eine kleine Änderung des Betrags gab.
Aber welche Regelungen gibt es eigentlich genau – wer bekommt Kindergeld und wieviel? Als Mamas haben wir schon so viele Anträge ausgefüllt, es nervt einfach.
Deshalb hier ein Überblick über das Thema Kindergeld mit den wichtigsten Infos, damit du besser planen kannst:
Wer bekommt Kindergeld – und wieviel?
Alle Eltern, die in Deutschland wohnen und unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen Kindergeld.
Wieviel Kindergeld du bekommst, ist vom Familieneinkommen tatsächlich unabhängig. Für das erste und zweite Kind bekommst du ab 2018 jeweils 194 Euro im Monat. Für dein drittes Kind zahlt der Staat monatlich 200 Euro und für ein viertes, fünftes, sechstes… Kind erhält du 225 Euro im Monat. Hier kommen wir auch zu der kleinen Änderung, die am Anfang des Textes erwähnt wurde: Im Vergleich zum Vorjahr bekommst du für jedes Kind zwei Euro mehr. Das gleicht zwar nicht mal die Inflation des Vorjahres aus – aber immerhin, oder?
Wie lange bekomme ich Kindergeld?
Grundsätzlich steht dir das Kindergeld zu, bis dein Kind 18. Jahre alt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Zahlungen aber auch für volljährige Kinder fortgeführt. Das gilt beispielsweise, wenn sich dein Kind noch in der Ausbildung befindet (Schule oder Lehre). Dann kannst du das Geld noch bis zum 25. Lebensjahr beziehen. Ist dein Kind arbeitssuchend gemeldet, kannst du bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld bekommen.
Und: Hat dein Kind beispielsweise eine Pause zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, kannst du für diese Übergangszeit ebenfalls noch einmal Kindergeld beantragen. Dies gilt aber nur für vier Monate und bis zum 25. Lebensjahr.
Mein Kind hat eine Behinderung, wirkt sich das auf das Kindergeld aus?
Eine kleine, finanzielle Erleichterung für die Familie: Kann dein Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen, wird das Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Wichtig dabei allerdings: Die Behinderung muss bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Im ganzen Wust der Anträge habe ich ausgerechnet den für das Kindergeld vergessen. Und nun?
Na, dann jetzt aber schnell, lass dir diesen Zuschuss nicht durch die Lappen gehen: Das Kindergeld muss du schriftlich beantragen, bei den Familienkassen. Diese sind meist bei der zuständigen Agentur für Arbeit ansässig. Dem Kindergeldantrag musst du zusammen mit der Geburtsurkunde deines Kindes einreichen – und dann geduldig eine Bearbeitungsgebühr abwarten. Diese kann bis zu sechs Wochen dauern.
Tolle Nachrichten: Die Leistungen können bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.