Erst einmal hört es sich ja gut an: Millionen Mieter sollen ab Januar 2023 in Sachen Heizkosten entlastet werden.
Wie u.a. die BILD berichtet, haben sich die Ampel-Parteien auf folgende Lösung dafür geeinigt:
Ab dem neuen Jahr müssen Vermieter einen Teil der CO2-Abgaben auf Öl und Gas mittragen.
Und zwar zu einem umso größeren Anteil, je schlechter die von ihnen vermietete Wohnung bzw. das Haus gedämmt ist. Dies wird nach einem 10-Stufen-Modell eingeordnet.
Haben beispielsweise Häuser einen sehr hohen Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter, sollen die Vermieter dann bis zu 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen müssen. Bei einem sehr geringen Ausstoß dagegen würden die Mieter dann wie bisher die Kosten alleine tragen. Der Hintergrund: Vermieter sollen zu Sanierungen in Sachen Energiesparen bewegt werden.
Der Mieterbund hat errechnet, dass Mieter je nach Heizungsart so um bis zu 155 Euro im Jahr entlastet werden können.
(Dieses Beispiel mit der höchstens Ersparnis für Mieter gilt für eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern, mit Ölheizung.)
Zur Erklärung: Die „CO2 Steuer“ wird seit 2021 erhoben. Sie soll zum Erreichen der deutschen Klimaziele beitragen. Betroffen sind davon Diesel, Benzin, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kerosin, Kohle und auch Fernwärme, die auf fossilen Energieträgern basiert. Für (beigemischte) Bio-Brennstoffe bestehen Sonderregelungen. (Quelle: www.donner-reuschel.de)
Diese Entlastung klingt erstmal gut, gerade in den aktuellen Zeiten.
Aber trotzdem wird Franz Michel, Leiter für Wohnungs- und Mietenpolitik beim Mieterbund, von der BILD so zitiert: „Die vorgesehene Regelung eines Stufenmodells ist fehleranfällig und wenig transparent.“ Und auch Kai Warnecke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer „Haus & Grund“, ist nicht begeistert von dem Vorschlag der Koalition: „Gerade für die vier Millionen privaten Kleinvermieter bedeutet dies zusätzlichen bürokratischen Aufwand, ohne klimapolitischen Effekt.“