Trotz Personalmangel: Eltern haben Anspruch auf Kitaplatz

Die Situation der Kitas spitzt sich seit Jahren zu: Auf der einen Seite stehen Eltern, die auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, auf der anderen Seite herrscht ein extremer Personalmangel unter den Erzieher*innen. Ein neuer Beschluss sieht nun vor, dass Kitas ihre Kapazitäten überbelasten dürfen, um möglichst vielen Kindern einen Kitaplatz zu ermöglichen.

Personalmangel hat „verwahrlosende Zustände” zur Folge

Wie nicht zuletzt eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zeigte, herrschen in den Kitas aktuell „alarmierende Zustände”. Demnach ist der Personalmangel die größte Baustelle, die weitere Probleme mit sich bringt. Zum Beispiel ist die Fluktuation in deutschen Kitas extrem hoch. Welche Auswirkungen ein Wechsel der Bezugspersonen in der Kita für Kinder haben kann, erfahrt ihr HIER >>> 

Doch noch gravierender ist, dass meistens viel zu wenig Erzieher*innen da sind, um auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Die Kindheitspädagogin Rahel Dreyer warnt: „Viele Erzieherinnen und Erzieher sind am Ende ihrer Kräfte. (…) Der Stresspegel bei den Fachkräften und den Kindern ist gestiegen. Teilweise beobachten wir verwahrlosende Zustände.”

Trotzdem hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim beschlossen, dass fehlende Kita-Kapazitäten infolge eines Personalmangels kein Grund sind, Eltern einen Kitaplatz zu verweigern. Wie der Spiegel berichtet, könnten Kommunen zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kitaplatz im Einzelfall auch eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung erteilen.

Eltern setzten ihren Anspruch auf Kitaplatz gerichtlich durch

Im Streitfall hatten berufstätige Eltern für ihre Tochter, die im Dezember 2022 vier Jahre alt wird, bei der Stadt Böblingen erfolglos einen Kitaplatz beantragt. Daraufhin suchten die Eltern gerichtliche Hilfe und beantragten im Namen ihrer Tochter, dass der zuständige Landkreis Böblingen ihnen einen Betreuungsplatz in einer Kita im Umfang von fünf Stunden täglich zuweist. Die Kita müsse innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Die Mannheimer Richter erkannten zwar die Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Kitaplätzen an. Doch auch bei einem Fachkräftemangel oder anderer Schwierigkeiten bestehe ein gesetzlicher Anspruch. Dieser solle dann über eine „zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung im Einzelfall” eingehalten werden.

Was haltet ihr von dem Beschluss?

Für die viele Eltern ist die Entscheidung erleichternd, da sie auf den Kitaplatz angewiesen sind, um ihren Jobs nachzugehen. Dass sich dieser Anspruch offenbar auch juristisch durchsetzen lässt, ist vielleicht zunächst beruhigend. Gleichzeitig verschlimmert die Entscheidung auch die Belastung der Erzieher*innen und damit auch die Situation für alle Kinder, die unter der Überbelegung leiden.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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