U6 Untersuchung: Inhalte, Zeitpunkt und Bedeutung

Hast du schon mal von der sogenannten Einjahresuntersuchung gehört? Damit ist die sechste Vorsorgeuntersuchung von Kindern gemeint, welche zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat erfolgt. Im Mittelpunkt der U6-Untersuchung stehen die motorische und sprachliche Entwicklung sowie die allgemeine körperliche Gesundheit. Wir verraten dir wie die U6 abläuft, was dein Kind zu diesem Zeitpunkt können sollte und welche Impfungen erforderlich sind!

1. Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat findet die U6-Untersuchung statt – häufig kurz vor dem ersten Geburtstag des Kindes.
  • Hauptaugenmerk der Untersuchung sind die kindliche Entwicklung von Grob- sowie Feinmotorik und der Sprache.
  • Im Rahmen der U6 sollte das Kind idealerweise bereits den Pinzettengriff anwenden und Doppelsilben „sprechen“ können.
  • Von der STIKO empfohlene Impfungen werden ebenfalls besprochen. Dazu zählt bei der U6-Untersuchung zum Beispiel die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (erforderlich, wenn das Kind eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen soll) sowie die Impfung gegen Windpocken.
  • Findet die U6 in der vorgegebenen Zeitspanne statt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Eine Pflicht für diese U-Untersuchung gibt es bisher nur in Bayern, Baden-Württemberg sowie Hessen.

2. Die Bedeutung der U6-Untersuchung

Wie jede U-Untersuchung spielt auch die U6 eine entscheidende Rolle in der Gesundheitsvorsorge von Kindern – in diesem Fall von Kleinkindern. Die U6-Untersuchung findet zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat statt und konzentriert sich auf die Überprüfung der körperlichen sowie geistigen Entwicklung. Dabei achtet der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin besonders auf mögliche Entwicklungsverzögerungen und gibt bei Bedarf Empfehlungen zur entsprechenden Förderung.

Im Fokus der sechsten Früherkennungsuntersuchung stehen die Beurteilung der Grob- und Feinmotorik sowie der Sprachentwicklung. Als Eltern ist es wichtig, seine Beobachtung und/ oder Bedenken bezüglich dieser Kernbereiche offen anzusprechen. Außerdem wird die U6 genutzt, um den Impfstatus zu überprüfen und notwendige Impfungen zu verabreichen. Ebenso wird Interaktion zwischen Kind und Eltern angeschaut. Der Arzt bzw. die Ärztin beobachtet, wie das Kind auf Anweisungen reagiert und in verschiedenen sozialen Situationen agiert. Das soll helfen, das Sozialverhalten frühzeitig zu beurteilen und gegebenenfalls fördern zu können.

3. Wann ist die U6-Untersuchung?

Die U6-Untersuchung findet in der Regel zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat statt. Diese Zeitspanne bietet die Gelegenheit, die kindliche Entwicklung umfassend zu beurteilen. Typischerweise wird die Untersuchung kurz vor dem ersten Geburtstag durchgeführt, wenn das Baby fast ein Jahr alt ist. Zu diesem Zeitpunkt hat das Kind oft bereits viele Fähigkeiten entwickelt, wie das Krabbeln oder sich an Gegenständen hochzuziehen. Daher ist die U6 häufig auch als „Einjahresuntersuchung“ bekannt.

Wichtig: Die Kosten für die U6-Untersuchung werden generell von der Krankenkasse übernommen. Um mögliche Zusatzkosten zu vermeiden, solltest du allerdings darauf achten, den Termin zur U6 im vorgesehenen Zeitraum wahrzunehmen. Zur Untersuchung selbst sind Krankenversicherungskarte, gelbes Untersuchungsheft sowie Impfpass deines Kindes mitzubringen.

4. Ablauf der U6-Untersuchung

Wann die U6 bestenfalls stattfinden soll, haben wir dir ja bereits verraten. Doch was genau wird bei dieser Untersuchung eigentlich gemacht? Ganz grundsätzlich überprüft der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin verschiedene Entwicklungsaspekte deines Kindes. Im Mittelpunkt stehen dabei die motorischen Fähigkeiten sowie die körperliche und geistige Entwicklung.

Zum einen achtet der Arzt bzw. die Ärztin darauf, ob dein Kind bereits krabbeln, sitzen oder sich an Möbeln hochziehen kann. Zum anderen wird die Sprachentwicklung beobachtet – in diesem Zusammenhang wird zum Beispiel nach ersten Lauten und Reaktionen auf Geräusche geschaut. Ebenso wird dein Kind körperlich untersucht:

  • Messen von Größe und Gewicht
  • Abhören von Herz und Lunge
  • Überprüfen des Seh- und Hörvermögens

Zusätzlich wird der Impfstatus deines Kindes gecheckt. Ob und gegen was dein Kind geimpft werden soll, entscheidest selbstverständlich du. Um sicherzustellen, dass dein Kind jedoch den erforderlichen Impfschutz erhält, wird dich der Arzt bzw. die Ärztin im Rahmen der U6-Untersuchung umfassend beraten.

Was sollte mein Kind bei der U6-Untersuchung können?

Rund um den ersten Geburtstag sollte dein Baby verschiedene Fähigkeiten entwickelt haben. Hierzu zählen vor allem motorische und sprachliche Fortschritte. So sollte dein Kind beispielsweise in der Lage sein, sich eigenständig hinzusetzen und mit ausgestreckten Beinen zu sitzen. Außerdem ist es wichtig, dass es sich vom Bauch auf den Rücken drehen kann. Während der U6 wird auch überprüft, ob das Kind den sogenannten Pinzettengriff beherrscht (um Gegenstände mit Daumen und Zeigefinger hoch- bzw. aufzuheben) und bereits Doppelsilben wie „ma-ma“, „da-da“ etc. brabbelt.

Wichtig: Natürlich sind diese Fähigkeiten lediglich Richtwerte. Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Tipps zur optimalen Förderung der Entwicklung wird dir der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin geben können.

Wie schwer sollte mein Baby bei der U6-Untersuchung sein?

Das Gewicht eines Babys bei der U6-Untersuchung kann variieren. In der Regel wiegen Babys in diesem Alter zwischen acht und zwölf Kilogramm. Dabei spielen jedoch individuelle Faktoren wie die genetische Veranlagung sowie der allgemeine Gesundheitszustand eine Rolle.

Um sicherzustellen, dass sich das Gewicht im normalen Bereich bewegt, vergleicht der Arzt bzw. die Ärztin die gemessenen Werte mit den sogenannten Perzentilkurven. Diese Kurven helfen, das Wachstum des Kindes im Vergleich zu Gleichaltrigen zu beurteilen. Sollte das Gewicht deines Babys signifikant von der Norm abweichen, wird dir der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin höchstwahrscheinlich weitere Untersuchungen empfehlen. Einfach, um mögliche Ursachen zu klären.

Welche Impfungen sind bei der U6-Untersuchung Pflicht?

Bei der U6-Untersuchung spielen bestimmte Impfungen eine wichtige Rolle. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt ab dem 11. Monat Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken. Diese Impfungen können entweder am selben Tag oder mit einem Abstand von vier Wochen erfolgen.

Zusätzlich zur MMR-Impfung ist es ratsam, während der U6 einmal den Impfstatus des Kindes zu überprüfen und gegebenenfalls andere ausstehende Impfungen nachzuholen. Hierzu gehört beispielsweise die Impfung gegen Meningokokken C, die nach dem ersten Lebensjahr verabreicht werden kann. Damit du den Überblick über die bereits erhaltenen Impfungen behältst, solltest du zur U6 unbedingt den Impfpass deines Kindes mitbringen.

Hinweis: Die Impfung von Babys sowie Kindern ist in Deutschland generell keine Pflicht. Jedoch ist in vielen Bundesländern der Impfnachweis gegen Masern, Mumps und Röteln erforderlich, wenn das Kind eine Kindertagesstätte bzw. Gemeinschaftseinrichtung besuchen soll.

5. Vergleich der U6 mit anderen Früherkennungsuntersuchungen

Im Vergleich zu anderen Früherkennungsuntersuchungen hebt sich die U6 aufgrund des umfassenden Fokus auf die motorische und sprachliche Entwicklung des Kindes ab. Während frühere Untersuchungen (etwa die U5) vor allem auf körperliche Fähigkeiten sowie das Hör- und Sehvermögen abzielen, liegt bei der U6 ein besonderer Schwerpunkt auf der Interaktion des Kindes mit seiner primären Bezugsperson. Diese Untersuchung bietet zudem eine wichtige Gelegenheit, den Impfstatus zu überprüfen und eventuell notwendige Impfungen durchzuführen. Ein weiterer Unterschied zu anderen U-Untersuchungen besteht darin, dass während der U6 auch das Sozialverhalten genauer beobachtet wird.

Wenn du noch mehr dazu wissen möchtest, schau mal hier:

U1 bis U5: Die ersten Untersuchungen

Die ersten fünf U-Untersuchungen (U1 bis U5) bieten eine umfassende Überwachung der frühen Entwicklung des Kindes. Diese Untersuchungen finden in den ersten Monaten statt und decken verschiedene Entwicklungsaspekte ab:

  • U1: direkt nach der Geburt, um die grundlegenden Lebensfunktionen zu überprüfen
  • U2: innerhalb der ersten zehn Lebenstage, mit Fokus auf körperliche Anomalien und das allgemeine Wohlbefinden
  • U3: in der vierten bis fünften Lebenswoche, um die körperliche und neurologische Entwicklung zu bewerten
  • U4: zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat, mit Augenmerk auf Motorik und soziale Interaktion
  • U5: im sechsten bis siebten Monat, mit Tests auf Hör- und Sehvermögen, um mögliche Seh- oder Hörstörungen frühzeitig zu erkennen

Diese Vorsorgeuntersuchungen sind essenziell, um Entwicklungsverzögerungen zu identifizieren und früh zu intervenieren. Gleichzeitig werden Eltern durch den Arzt bzw. die Ärztin beraten und über regionale Unterstützungsangebote informiert.

U7 bis U9: Die folgenden Untersuchungen

In der U7, U7a, U8 und U9 wird besonderes auf die fortschreitende Entwicklung des Kindes geachtet. Diese vier Untersuchungen sind entscheidend, um mögliche Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen. Dementsprechend umfassen diese mehrere Aspekte:

  • Sprachentwicklung: hierbei wird überprüft, wie gut das Kind sprechen und verstehen kann, Eltern können die Entwicklung durch regelmäßiges Vorlesen unterstützen
  • Motorische Fähigkeiten: die Ärzte achten darauf, wie gut das Kind laufen, balancieren und seine Feinmotorik einsetzen kann
  • Soziale Kompetenzen: der Umgang mit anderen Kindern wird beobachtet, um eventuelle Verhaltensauffälligkeiten zu erkennen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung, bei der auf die Zahngesundheit des Kindes geachtet wird. Diese Untersuchungen helfen, die Gesundheit und das Wohlbefinden des Kindes optimal zu fördern.

Spezielle Untersuchungen: U7a und U10

Die U7a sowie die U10 sind zwei U-Untersuchungen, die etwas aus der Reihe fallen:

Gegen Ende des dritten Lebensjahres wird die U7a-Untersuchung durchgeführt. Die Vorsorgeuntersuchung schließt damit die Lücke zwischen der U7 (kurz vor dem zweiten Geburtstag) sowie der U8 (im Alter von vier Jahren). Die U7a fokussiert sich auf Zahnentwicklung, Impfstatus und sprachliche Entwicklung des Kindes. Um eine eventuelle Sehstörung frühzeitig zu erkennen, wird außerdem ein Sehtest gemacht.

Die U10-Untersuchung ist für Kinder zwischen sieben sowie acht Jahren vorgesehen und konzentriert sich mehr auf schulische Entwicklungsstörungen. Dazu zählen zum Beispiel Lernschwierigkeiten (wie Legasthenie oder Dyskalkulie) sowie Verhaltensauffälligkeiten (wie ADHS). Diese Untersuchungen helfen, Frühindikatoren für schulische Herausforderungen zu identifizieren und gezielte Unterstützung anzubieten.

6. Welche und wie viele U-Untersuchungen gibt es?

Für Babys und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr gibt es in Deutschland insgesamt zehn U-Untersuchungen:

  • U-Untersuchung In welchem Alter? Was wird geprüft?
    U1-Untersuchung direkt nach der Geburt (Toleranz: keine) Überprüfung lebenswichtiger Funktionen
    U2-Untersuchung 3.-10. Lebenstag (Toleranz: 3.-14. Lebenstag) Wichtige Stoffwechsel- und Hormontests
    U3-Untersuchung 4-5 Wochen (Toleranz: 3.-8. Woche) Fokus auf körperliche und geistige Entwicklung
    U4-Untersuchung 3-4 Monate (Toleranz: 2.-4,5. Monat) Beobachtung der Beweglichkeit und sozialen Interaktion
    U5-Untersuchung 6-7 Monate (Toleranz: 5.-8. Monat) Augenmerk auf motorische Fähigkeiten
    U6-Untersuchung 10-12 Monate (Toleranz: 9.-14. Monat) Fokus auf altersgerechte Entwicklung und Fähigkeiten
    U7-Untersuchung 21-24 Monate (Toleranz: 20-27. Monat) Sozialverhalten, Sprachtentwicklung, Hörverstehen
    U7a-Untersuchung 34-36 Monate (Toleranz: 33.-38. Monat) Sozialverhalten, Zahn-Kiefer-Gesundheit
    U8-Untersuchung 46-48 Monate (Toleranz: 43.-50. Monat) Selbstständigkeit und Sozialverhalten
    U9-Untersuchung 60-64 Monate (Toleranz: 58.-66. Monat) Sprachentwicklung sowie Entwicklungsauffälligkeiten vor dem Schulbeginn
    U10-Untersuchung 7-8 Jahre Allgemeiner Entwicklungsstand
    U11-Untersuchung 9-10 Jahre Allgemeiner Entwicklungsstand
    J1-Untersuchung 13 Jahre Entwicklungsstand im Jugendlichenalter
    J2-Untersuchung 16-17 Jahre Gesundheitscheck sowie Beratung zu Sexualität, Verhütung und/ oder Berufswahl

Wichtig: Grundsätzlich sind die Vorsorgeuntersuchungen in den meisten deutschen Regionen keine Pflicht, sondern lediglich eine Empfehlung, um die kindliche Entwicklung zu überwachen und bei möglichen Entwicklungsstörungen rechtzeitig eingreifen zu können. Dies gilt jedoch nicht für Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. In diesen drei Bundesländern sind die U-Untersuchungen (U1 bis U9) seit 2009 tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben.

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Carolina Baldin

Zwischen Alster und Elbe fühle ich mich in Hamburg ziemlich wohl. Hier lebe ich als alleinerziehende Mama zusammen mit meiner Tochter und unserer Hündin Ida. Da mir eine Vereinbarkeit als Einelternfamilie wichtig ist, plane ich meinen Alltag zwischen Job, Kind und Me-Time - mit allen Herausforderungen.

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