Gute Nachrichten für alle (Ex-)Single-Mamas! Der Vater eines Kindes ist auch weiterhin unterhaltspflichtig, unabhängig davon, ob man als Mama einen neuen Partner hat oder nicht.
Ein Urteil dazu hat das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich gefällt, sehr zur Freude aller Alleinerziehenden.
Vor dem Gericht hatten sich zwei Eltern gestritten, weil der Vater einfach den Unterhalt für sein Kind gekürzt hatte. Seine Begründung: Er müsste weniger zahlen, weil seine Ex-Freundin und Mutter des Kindes wieder in einer Beziehung sei. Tatsächlich wohnt sie „sogar“ mit ihren neuen Freund zusammen; als ihr Ex das herausfand, reduzierte er seine monatlichen Unterhaltszahlungen. Als zweiten Grund dafür gab er an, dass sie weiterhin als Bankangestellte arbeitete.
Die Mutter fand das ganz schön ungerecht und wollte es nicht akzeptieren. Sie verlangte von ihm den vollen Betrag. Der Vater weigerte sich und so ging die Sache schließlich vor Gericht.
Dort bekam die Mutter Recht, und zwar mit einer Begründung, die viele freut: Sie war mit dem Kindsvater nämlich nie verheiratet. Die beiden hatten sich schon während der Schwangerschaft getrennt, sie kümmerte sich von Geburt alleine um das gemeinsame Kind.
In so einer Situation stehen die Frauen meist schlecht da. War man verheiratet, kann man die Zeit, in der man wegen des Kindes nicht berufstätig war, anrechnen. Ebenso kann man vom Ex-Partner Altersvorsorgeunterhalt verlangen. Hat man hingegen nie die Ringe getauscht, hat man finanziell das Nachsehen.
Das neue Urteil hingegen stärkt die Rechte der (Ex-)Single-Mütter. „Die gebotene Gleichbehandlung der nichtehelichen und ehelichen Mütter im Betreuungsunterhalt dürfe wegen des strukturell schwächeren Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter nicht weiter ausgedehnt werden“, so das Urteil.
Gerade weil sie nie verheiratet waren, ist der Vater trotz der neuen Partnerschaft dazu verpflichtet, den vollen Unterhaltsbetrag zu zahlen. Ein weiterer Grund dafür war, dass die Mama trotz 100%iger Berufstätigkeit ab dem 26. Lebensmonat des Kindes nicht mehr die selbe Lohnhöhe erreichte wie vor ihrer Kinderbetreuungszeit.
Dass sie eine neue Beziehung habe, sei außerdem irrelevant. Wäre sie verheiratet gewesen, so wäre das wohl ein Grund gewesen, den Unterhalt zu kürzen. Denn dann sei das eine „Abkehr aus der ehelichen Solidarität“. Ohne Hochzeit aber bräuchte es mehr, um den Unterhaltsanspruch zu verwirken.
Die Installation von Heizgeräten sollte fachgerecht durchgeführt werden. Im
Falle einer Wärmeaustausch-Heizung sollte beachtet werden,
dass die Luft bei heißen Rohren gut strömt.
Es sollte darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Zirkulation gewährleistet ist und dass die
gesamte Installation dicht genug ist, um einen ausreichenden Druck aufrechtzuerhalten.
https://www.neutec.com.de/de/konstruktion-eines-waermeaustauschers-in-einem-lufterhitzer