Es sind grausame Szenen, die eine Mutter vor dem Landgericht in Aschaffenburg schildert. Angeklagt ist der Vater ihres Babys, der dieses unter anderem durch das Kinderzimmer geworfen haben soll. Nun, etwa neun Monate nach der lebensbedrohlichen Misshandlung des Kindes, muss der Mann sich für seine Taten verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mordversuch aus
Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh wirft dem Angeklagten unter anderem Mordversuch vor. Der Mann habe dem Jungen im vergangenen Oktober unter anderem das Genick brechen wollen, berichtet der Express. Die Mutter des Kindes, die als Zeugin aussagt, schildert, wie die Gewalt immer weiter eskalierte. Der kleine Junge habe geweint und habe nicht einschlafen wollen, weswegen der 34-jährige Vater immer wütender geworden sei.
Der Angeklagte soll „Lieber kein Kind als so ein Scheißkind“ gerufen haben, als er den gemeinsamen Sohn nicht zum Schlafen bringen konnte. Der Mann sei immer aggressiver geworden, habe geschworen, er wäre „bereit, ins Gefängnis zu gehen“, wird die Mutter bei „Bild.de“ zitiert. Er habe versucht, den Kopf des Kindes zu verdrehen. Die Mutter hielt den Kopf des Kindes verzweifelt fest, woraufhin der 34-Jährige ihr das Kind entriss: „Er war wie ein Tier. Er hob ihn hoch und hat ihn einmal quer durchs Zimmer geworfen.“
Das Baby sei danach bewusstlos gewesen.
Gerade noch rechtzeitig reagierten Nachbarn auf die Hilfeschreie und klingelten. „Er stand schon mit einem Messer vor uns. Er sagte, der Kleine ist ein Teil von ihm, ich darf nichts von ihm haben“, berichtet die Mutter. Wie durch ein Wunder sei das Kind mittlerweile wieder wohlauf und habe keine Folgeschäden erlitten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Mutter des Kindes bestrafen wollte. Der Grund: Er soll ihre Erziehung als nicht autoritär genug empfunden haben. Zudem soll der Mann eifersüchtig auf den Säugling gewesen sein und das Schreien des Kindes soll ihn genervt haben.
Ein Urteil wird am 2. August erwartet. Mordversuch kann wie Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden.