Strandurlaub? Wanderurlaub? Oder lieber doch Club-Urlaub?
Während gerade die meisten überlegen, wie sie im Sommerurlaub voll auf ihre Kosten kommen – ist am 1. Juli eine EU-Richtlinie in Kraft getreten, die passenderweise etwas mit Urlaub zu tun hat.
Und auch, wenn diese sich in erster Linie auf Männer bezieht, profitieren am Ende alle davon, wetten?
Die Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll die Rechte von Arbeitnehmern beim Thema Mutterschutz, Elternzeit und bei der Pflege von Angehörigen stärken.
Die Regelung führt europaweite Mindeststandards ein, aber in Deutschland stärkt sie vor allem die Rechte von Vätern, denn:
Rund um die Geburt ihres Babys sollen Väter in Zukunft Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub haben.
Das berichtet jetzt die Tagesschau. Damit erhofft sich die EU, dass für Väter ein zusätzlicher Anreiz entsteht, sich mehr um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern. Außerdem soll gleichzeitig die Beschäftigungsquote von Frauen angehoben werden, denn die liegt immer noch weit unter der der Männer.
Bis jetzt hatten werdende Väter die Möglichkeit, zur Geburt ihres Kindes bereits einen Teil ihrer Elternzeit in Anspruch zu nehmen oder aber reguläre Urlaubstage zu nutzen. Die fallen dann allerdings vom Jahresurlaub weg und mussten individuell mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Häufig ein zusätzlicher Stressfaktor, denn wie wir wissen richten sich Babys, die auf die Welt wollen, selten nach Kalendern und machen eine Flexibilität des Arbeitgebers unabdingbar.
Wie die Richtlinie am Ende in deutsches Recht umgesetzt wird, ist nun Aufgabe der Bundesregierung. Dafür hat sie drei Jahre Zeit. Momentan will die Regierung sich jedoch nicht festlegen, wie genau ein entsprechendes Gesetz aussehen könnte, denn theoretisch entspricht es schon den Vorgaben der neuen Richtlinie, wenn ein Papa einen Teil seiner Elternzeit zur Geburt in Anspruch nimmt. Denn die besagt lediglich, dass werdende Väter einen „Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss.“
Ob die zehn Tage in Zukunft also mit der Elternzeit verrechnet werden oder ob es vielleicht schon bald mit dem Vaterschaftsurlaub ein Pendant zum Mutterschutz geben wird, steht also noch in den Sternen.
Wir hoffen natürlich sehr, dass die Bundesregierung sich ein Beispiel nimmt und den Vaterschaftsurlaub unabhängig von Elternzeit und Jahresurlaub möglich macht. Andere Länder sind Deutschland in Hinblick auf die Rechte von Vätern weit voraus. Nur mal so: in Finnland dürfen Väter nach der Geburt 54 Tage Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, in Litauen und Spanien sind es 30 Tage.
Wie hat euer Partner das bei der Geburt eures Kindes geregelt? Konnte er sich problemlos einige Tage frei nehmen oder gab es Stress mit dem Arbeitgeber?
[…] waschen und tragen. Schon allein dadurch, dass wir häufig mit den Kindern zuhause bleiben, während die Väter relativ schnell wieder arbeiten gehen. Wie oft habe ich meine Kinder in den Schlaf gestillt oder sie nachts auf meinem Bauch schlafen […]