Um das Mutterschaftsgeld zu beantragen, brauchst du eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin („Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“). Diese bekommst du kostenlos, aber frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin von deinem Arzt oder deiner Hebamme. Sobald du diese Bescheinigung hast, solltest du das Mutterschaftsgeld auch beantragen, damit du das Geld kurz vor bzw. zu Beginn deines Mutterschutzes bekommst. Hältst du dich an diesen Zeitraum, solltest du dir keine Sorgen machen brauchen, eine gewisse Zeit ohne Gehalt auskommen zu müssen.
Antrag auf Mutterschaftsgeld auch erst nach der Geburt möglich
Theoretisch kannst du den Antrag auf Mutterschaftsgeld auch erst nach der Geburt deines Babys stellen. In dem Fall sollte dir aber klar sein, dass du dann in der Übergangsphase mit weniger Einkommen rechnen musst. Auch wenn du dich erst nach der Geburt um den Antrag kümmerst, entfällt dein Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in den 6 Wochen vor der Entbindung nicht.
Wichtig: Auch wenn du den Antrag auf Mutterschaftsgeld erst nach der Geburt einreichst, brauchst du die ärztliche Bescheinigung über den ursprünglich errechneten Entbindungstermin. Diese muss unbedingt VOR dem tatsächlichen Geburtstermin ausgestellt worden sein. Ansonsten wird nämlich der tatsächliche Geburtstermin herangezogen, um deine Mutterschutzfristen zu berechnen. Dadurch kann es sein, dass dir Geld verloren geht, das dir eigentlich zustünde.
Kann der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verfallen?
Ja, theoretisch verfällt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das passiert aber erst nach einer Verjährungsfrist von 4 Jahren. Diese beginnt zum 1. Januar des Jahres, das auf deinen Mutterschutz folgt. Bekommst du dein Baby beispielsweise im Sommer 2024, dann werden die 4 Jahre ab dem 1. Januar 2025. So oder so solltest du dich aber bestenfalls ca. 7 Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin um die Beantragung kümmern.
Außerdem: Sobald du das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragt hast, kannst du auch den Arbeitgeberzuschuss beantragen. Anspruch darauf hast du, wenn du normalerweise mehr als 390€ netto im Monat verdienst.
Viele weitere Infos rund um den Antrag von Mutterschaftsgeld sowie den Arbeitgeberzuschuss, findest du auch in unserem großen Überblick-Artikel zum Mutterschaftsgeld.