Mia ist alleinerziehend. Und hat eine Menge Sorgen. Der Vater ihres Kindes zahlt keinen Unterhalt und ist untergetaucht.
Normalerweise würde in diesem Fall das Jobcenter die Unterhaltszahlungen übernehmen, damit zumindest die Versorgung des Kindes gewährleistet ist.
Jetzt hat das zuständige Jobcenter aber die Zahlung des Unterhalts eingestellt.
Denn das Jobcenter möchte die Unterhaltszahlungen dem Landkreis, in dem Mia wohnt, „aufs Auge drücken“. Wie „gegen-hartz.de“ erklärt, müsse in einem solchen Fall die Behörde einspringen. Zumindest, wenn es sich um einen kurzfristigen Zahlungsausfall handelt. Ansonsten ist das Jugendamt zuständig.
Der Landkreis soll jetzt also den Antrag auf Übernahme der Unterhaltskosten entweder ablehnen oder aber eben bewilligen. Bis das geschehen ist, will das Jobcenter darüber hinaus auch den kompletten Bürgergeld-Betrag nicht mehr zahlen!
Zur Erklärung: Unterhalt wird als Einkommen des Kindes auf das Bürgergeld angerechnet und mindert es so – wird dieser aber nicht gezahlt, steht dem Kind (also der Mutter) also das komplette Bürgergeld zu.
Nun reißt sich der Landkreis aber auch nicht gerade darum, die Kosten für den Unterhalt zu tragen.
Und schickt Mia einen Fragenkatalog zu, der einen fassungslos zurücklässt:
Mia ist #alleinerziehend. Der Vater ihrer Kinder zahlt keinen Unterhalt&ist nicht auffindbar.Das #Jobcenter hat die Unterhaltszahlungen einfach eingestellt,bis der Landkreis den Antrag auf Übernahme entweder ablehnt oder bewilligt. Diese Fragen hat der LK Mia für die Entscheidung pic.twitter.com/2CIL3097SM
— Helena Steinhaus (@SteinhausHelena) February 3, 2023
Veröffentlicht wurde das Schreiben von Helena Steinkraus, die Geschäftsführerin des Vereins „Sanktionsfrei e.V.”“ ist.
Die Fragen des Landkreises greifen tief in die Privatsphäre der Mutter ein: „Wurde verhütet und wenn nein, warum nicht?“ oder „Warum haben Sie beim 2. Kind nicht verhütet? Wollen Sie erneut schwanger werden?“.
Dazu eine Menge Fragen über den Verbleib des Kindsvaters.
Helena Steinkraus erklärt auf Twitter: „Die Einstellung der Zahlung unter Anrechnung nicht vorhandenen Unterhalts ist natürlich rechtswidrig. Vorgesehen ist, dass das Jobcenter unter bestimmten Umständen den Antrag auf Unterhaltszahlung beim Landkreis für die Mutter stellt.“ Sie findet es hier offensichtlich, dass „weder der Landkreis noch das Jobcenter im Sinne der Mutter gestimmt“ seien.
Auch „gegen-hartz.de“ schreibt: „Statt schnelle Hilfe und Unterstützung zu gewähren, werden intimste Fragen gestellt, die eine Behörde nicht stellen darf.“
Helena Steinkraus erklärt, dass „Sanktionsfrei e.V.“ finanziell einspringen wird, „bis endlich Geld fließt“. Zudem sei ein Anwalt des Vereins mit der Sachlage betraut worden.