Ab dem 1. April 2025 treten neue Regelungen für das Elterngeld in Kraft, die viele Eltern betreffen. Denn wer bestimmte Einkommensgrenzen übersteigt, erhält ab morgen gar keins mehr. Wir zeigen in diesem Artikel, was ihr dagegen unternehmen könnt und geben einen Ausblick darauf, wie es mit dem Elterngeld weitergeht.
Welche Eltern verlieren ab morgen ihren Anspruch auf Elterngeld?
Mit den neuen Regelungen wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld weiter gesenkt. Ab dem 1. April 2025 dürfen Paare und Alleinerziehende nur noch ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, um weiterhin Elterngeld zu erhalten (1).
Wichtig: Diese Grenze gilt für Geburten ab diesem Datum – es betrifft also nur Eltern von Kindern, die nach dem Stichtag, also morgen, zur Welt kommen. Alle Eltern mit älteren Kindern sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Zuvor lag die Einkommensgrenze bei:
- 200.000 Euro (April 2024 bis März 2025),
- 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende (bis März 2024) (2).
Die Änderungen betreffen vor allem Gutverdiener-Paare und Alleinerziehende mit überdurchschnittlichem Einkommen. Laut Schätzungen des Familienministeriums werden allein im Jahr 2025 etwa 20.000 Elternpaare keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben; diese Zahl könnte im Jahr 2026 auf 30.000 steigen, sofern sich nichts ändert (1). Laut eines kürzlich geleakten Verhandlungspapiers plant die kommende Regierung allerdings, die Grenze wieder auf 300.000 Euro zu erhöhen. (3)
Warum wird das Elterngeld gekürzt?
Die Kürzung des Elterngelds ist eine Sparmaßnahme der Bundesregierung, die aufgrund der angespannten Haushaltslage beschlossen wurde. Das Ziel ist es, die Ausgaben des Bundes zu reduzieren, wobei das Elterngeld als einer der größten Posten im Familienetat betroffen ist (4).
Durch die Senkung der Einkommensgrenzen sollen Einsparungen von etwa 150 Millionen Euro im Jahr 2025 und 250 Millionen Euro im Jahr 2026 erzielt werden. Kritiker sehen darin eine Belastung für Familien, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Gibt es steuerliche Tricks, um wieder elterngeldberechtigt zu sein?
Eltern können durch gezielte Maßnahmen ihr zu versteuerndes Einkommen senken, um unter die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu fallen und wieder anspruchsberechtigt zu sein.
Die erste Maßnahme wäre, das zu versteuernde Einkommen so abzusenken, dass ihr wieder unter die Einkommensgrenze rutscht. Dazu prüft man, welche Möglichkeiten es gibt, um mehr von der Steuer absetzen zu können.
Hier sind einige Varianten*:
1. Kinderbetreuungskosten absetzen
Eltern können bis zu 80 Prozent ihrer Betreuungskosten, maximal jedoch 4.800 Euro pro Kind und Jahr, steuerlich geltend machen. Diese Abzüge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und können helfen, unter die Grenze zu kommen.
2. Sonderausgaben und Werbungskosten erhöhen
Folgende Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden:
- Beiträge zur Altersvorsorge oder Krankenversicherung – wenn ihr zum Beispiel noch Lücken bei der privaten Altersvorsorge habt, wäre das der perfekte Zeitpunkt, um sie zu schließen.
- Fortbildungskosten oder beruflich bedingte Umzugskosten.
3. Investitionen planen
Ähnlich wie bei der Altersvorsorge gilt: Dies ist ein guter Zeitpunkt für Investitionen, zum Beispiel in vermietete Immobilien oder andere Abschreibungsmodelle zu investieren. Denn auch damit senkt ihr das zu versteuernde Einkommen.
4. Freibeträge nutzen
Der Kinderfreibetrag wurde zum Januar 2025 auf 6.672 Euro pro Kind erhöht (5). Dies kann ebenfalls helfen, das steuerpflichtige Einkommen zu senken.
Welche weiteren Möglichkeiten ihr habt, um euer zu versteuerndes Einkommen zu drücken, erfragt ihr am besten bei einer fachkundigen Steuerberatung, denn das kann sehr individuell ausfallen.
Im zweiten Schritt wäre es außerdem sinnvoll, das Nettoeinkommen zu erhöhen, da die Höhe des Elterngeldes sich danach ausrichtet – zum Beispiel durch einen Wechsel der Steuerklasse, falls noch nicht geschehen. Der Elternteil, der nach der Geburt zuhause bleibt, sollte vor der Geburt in die steuerlich günstigere Steuerklasse III wechseln. Der Antrag muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden.
Mit wie viel Vorlauf muss ich diese Maßnahmen treffen, um ab April 2025 als elterngeldberechtigt zu gelten?
Die Einkommenssenkung muss im Vorjahr der Geburt erfolgen. Für Kinder, die ab morgen (1. April 2025) geboren werden, ist das Steuerjahr 2024 entscheidend. Wer sein Einkommen nicht rechtzeitig angepasst hat, kann für diese Geburten keinen Anspruch auf Elterngeld geltend machen.
Aber alle betroffenen Paare, die in der kommenden Zeit ein Kind bekommen möchten, können oben genannte Maßnahmen für sich prüfen und vorausschauend handeln.
Fazit: Die Gutverdiener trifft es hart, aber es gibt Auswege
Die neuen Regelungen zum Elterngeld treffen vor allem gutverdienende Eltern mit einem Jahreseinkommen über 175.000 Euro heftig. Es gibt jedoch Möglichkeiten, durch steuerliche Optimierungen wieder elterngeldberechtigt zu werden. Eltern sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen, um ihre finanzielle Situation optimal anzupassen. Die Kürzungen verdeutlichen den Sparkurs der vorhergigen Regierung und werfen Fragen zur sozialen Gerechtigkeit auf – ein Thema, das sicher weiterhin heiß diskutiert werden wird.
Quellen:
(1) https://www.fr.de/verbraucher/aenderung-beim-elterngeld-zahlreiche-personen-verlieren-ab-april-2025-den-anspruch-zr-93633842.html
(2) https://www.stern.de/wirtschaft/geld/aenderung-beim-elterngeld–wer-ab-dem-1–april-kein-elterngeld-mehr-bekommt-35565526.html
(3) https://www.echtemamas.de/aufatmen-beim-elterngeld-cdu-und-spd-planen-wohl-erhoehung/
(4) https://www.mainpost.de/im-fokus/elterngeld-kuerzung-2025-einkommensgrenze-23-3-25-art-11177914
(5) https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/elterngeld-und-steuer-das-muessen-sie-wissen.html
*Disclaimer: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Für individuelle steuerliche oder rechtliche Fragen empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden, wird ausgeschlossen.