„Ach, so ein kleiner Klaps hat uns doch früher auch nicht geschadet…“
Würg. Oder? Leider hört man solche Sprüche auch im Jahr 2020 immer noch regelmäßig. Dabei müsste man es doch inzwischen viel besser wissen – mal ganz davon abgesehen, dass es nun bereits seit 20 Jahren per Gesetz verboten ist, seine Kinder zu „züchtigen“.
Nun ist das wohl noch nicht bei jeden angekommen. Nicht mal bei allen, die beruflich mit Paragraphen zu tun haben….
Denn wie der NDR aktuell berichtet, hat sich in Oldenburg (Niedersachsen) ein Strafanwalt in einem Berufungsprozess gegen einen schlagenden Vater für eine mildere Strafe ins Zeug gelegt.
Seine Argumente waren dabei, nun ja, eigen und fehl am Platze.
Er zitierte aus der Bibel: „Wer sein Kind liebt, der züchtige es!“ Und auch laut Papst Franziskus sei es in Ordnung, wenn man seine Kinder „würdevoll“ (!!!???) schlage.
Zum Glück fand die vorsitzende Richterin am Landgericht Oldenburg diese völlig unangemessenen Worte ebenso furchtbar wie ich: Prozessbeobachter gaben an, dass sie fassungslos reagiert habe.
Der Vater wurde übrigens von seiner ältesten Tochter angezeigt, die gesehen hatte, wie er ihre kleineren Geschwister misshandelt hatte. Sie hörte Weinen und Schreie aus dem Kinderzimmer und sah ihren Vater dann mit einem Gürtel (so viel zu „würdevoll schlagen“) aus dem Raum kommen. Auch die Älteste wurde, als sie jünger war, vom Vater geschlagen.
Der Vater gab seine Taten im Prozess zu und gab an, dass seine Kinder ihn provoziert hatten.
Nach dem Prozess ließ die Staatsanwaltschaft durch einen Sprecher mitteilen, dass sie die „überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl“ ihres Mitarbeiters bedauere. Religiöse Begründungen gehörten nicht in ein Plädoyer.
Außerdem dürften religiöse Erwägungen sich nicht gegen gesetzliche Vorgaben wenden – und so eine begangene Straftat relativieren! Das Strafmaß würde allein durch geltende Gesetze ermittelt.
Der Sprecher betonte zudem, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung hätten: „Der hier vermittelte Eindruck, Gewalt als Mittel der Kindererziehung sei akzeptabel oder als Bagatellvergehen zu behandeln, ist falsch!“
Intern würde sich nun beraten werden, wie man mit diesem Vorfall umgehen solle.