Mutter, Vater, Kind – die Eltern selbstverständlich verheiratet. Von diesem einfachen (und leicht verstaubten) Familienmodell ging der Gesetzgeber bisher aus. Das hieß für alle, die nicht in diese Schablone passten: Status der Elternschaft „es ist kompliziert”. Nun könnte sich das aber bald ändern.
Wie zum Beispiel die Tagesschau berichtet, bemüht sich das Bundesjustizministerium die rechtliche Elternschaft zu modernisieren, damit unser Abstammungsrecht zeitgemäß ist. Das deutsche Abstammungsrecht regelt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind.
Was bisher galt:
Bisher gilt traditionell: Bringt eine Frau ein Kind zur Welt, ist sie die Mutter. Ist sie verheiratet, ist ihr Ehemann automatisch der Vater. „Für die meisten Menschen gehört verliebt, verlobt, verheiratet, Familiengründung und bis an das Lebensende zusammenbleiben immer noch dazu”, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann.
„Es gibt aber auch andere Wege im Leben.” Paare, die ohne Trauschein Kinder erziehen, homosexuelle Paare mit Kinderwunsch. Kinder, die im Wege der Samenspende gezeugt werden. „Für alle diese Wege zum Glück und für alle diese familienrechtlichen Situationen muss das Recht zeitgemäße Antworten liefern”, so der FDP-Politiker laut Tagesschau. Das Bundesjustizministerium legt deshalb nun ein Eckpunktepapier mit einer Reihe einzelner Vorschläge vor.
Diese Änderungen sind in Planung:
- In Zukunft soll auch in lesbischen Ehen die Partnerin der Mutter automatisch Mutter sein. Bisher muss ein Kind noch von der Partnerin adoptiert werden.
- Sind zwei Frauen nicht verheiratet und bekommen ein Kind, soll das Kind (wie auch bei nicht gleichgeschlechtlichen Paaren) von der Partnerin einfach anerkannt werden können.
- Bei schwulen Paaren bleibt es bei der Regelung, dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile haben soll. Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, bleibt also die Mutter.
- Auch unverheiratete Paare sollen in Zukunft, anders als bisher, ein Kind adoptieren können.
- Bei Familien, die nach einer Trennung z.B. im Wechselmodell leben, soll es möglich sein, dass bis zu zwei weitere Erwachsene Umgangsrecht oder sorgerechtliche Befugnisse bekommen. So könnten z.B. Großeltern im Alltag noch einfacher unterstützen.
Wie es nun weitergeht
Noch handelt es sich bei den Änderungen um Vorschläge, doch Familienministerin Lisa Paus signalisierte bereits Zustimmung. Im ersten Halbjahr 2024 soll nun auf Basis dieser Vorschläge ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden.