Wie hoch das Mutterschaftsgeld ist, das dir als Schwangere in der Zeit des Mutterschutzes ausgezahlt wird, bemisst sich an der Höhe deines durchschnittlichen Netto-Gehalts in den letzten drei Monaten vor Beginn deiner Schutzfrist. Maximal zahlt dir deine Krankenkasse jedoch pro Tag nur 13 Euro aus, wenn du gesetzlich versichert bist. So kommst du auf maximal 390€ Mutterschaftsgeld pro Monat. (Bei nicht gesetzlich versicherten Schwangeren zahlt das Bundesamt für soziale Sicherung unter Umständen einmalig 210 Euro.)
Aber: Du kannst dein Mutterschaftsgeld mit dem Arbeitgeberzuschuss aufstocken
Verdienst du in der Regel mehr als die 13 Euro pro Tag bzw. 390 Euro im Monat, dann muss dein Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld aufstocken. Das bedeutet, dass er dir den Differenzbetrag zwischen der Höhe des Mutterschaftsgeldes zu deinem üblichen Nettogehalt ausbezahlen muss. So wird sichergestellt, dass du auch während deines Mutterschutzes finanziell nicht schlechter dastehst, als wenn du regulär arbeiten gehst. Wenn du z.B. mehr als einen Minijob hast, müssen alle deine Arbeitgeber anteilig ihre Zuschüsse zahlen.
Alle weiteren Infos zum Lohnersatz für werdende Mütter, Arbeitgeberzuschuss und wie du alles beantragen kannst, findest du auch in unserem großen Überblick-Artikel zum Mutterschaftsgeld.