In Deutschland müssen Eltern weniger Steuer zahlen, wenn sie für Kinder aufkommen und sorgen. Die bekannteste Steuervergütung ist das monatlich auf Antrag hin ausgezahlte Kindergeld. Es wird nicht auf das zu versteuernde Einkommen der Eltern angerechnet. Es ist also steuerfrei. Trotzdem ist es wichtig, dass du das Kindergeld auch in deiner Steuererklärung angibst. Das kannst du, indem du Zeile 6 und 7 in dem Dokument „Anlage Kind“ ausfüllst und die erforderlichen Daten angibst. Reiche unbedingt für jedes Kind eine einzelne Anlage ein.
So viel Kindergeld musst du in der Steuererklärung angeben
Wichtig: In der Steuererklärung muss nicht angegeben werden, wie viel Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wurde. In Zeile 6 muss eingetragen werden, auf wie viel Kindergeld Anspruch in dem entsprechenden Jahr bestand. Das heißt:
Wenn ihr eure Steuererklärung gemeinsam als verheiratetes Elternpaar einreicht, dann gebt ihr in der Zeile den Gesamtanspruch an. Für das Jahr 2023 wären das 12x 250€, also insgesamt 3000€.
Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern gibt jeder Elternteil in der eigenen Steuererklärung entsprechend die Hälfte des Anspruchs auf Kindergeld in Zeile 6 ein. Das gilt, ganz gleich wer von beiden das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt bekommt und bei wem das Kind tatsächlich lebt (falls getrennt lebend). Denn der Elternteil, der das Kindergeld nicht bekommt, darf die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts theoretisch ja auch um die Hälfte des Kindergeldes reduzieren. Für das Jahr 2023 wären das also in jeder Steuererklärung beider Eltern 12x 125€, also insgesamt 1500€. Wenn ein Elternteil nicht unterhaltspflichtig ist, dann kann der gesamte Kindergeldanspruch auch auf das andere Elternteil übertragen werden.
Wichtig: Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 wurden zum einen wegen der Corona-Pandemie und zum anderen wegen der stark gestiegenen Energiepreise die sogenannten Kinderboni ausgezahlt. Auch diese Kinderboni sind steuerfrei, müssen aber, genauso wie das Kindergeld auch, in der Steuererklärung angegeben werden. Der Kinderbonus wird in derselben Zeile (6) wie das Kindergeld angegeben, bzw. zu der Summe des Kindergeldes addiert.
Noch mehr Infos zum Kindergeld und weiteren Steuervorteilen von Eltern findest du hier: Kindergeld und Kinderfreibetrag – Das musst du für die Steuererklärung wissen.