Die Schließung von Schulen und Kitas war für viele Eltern die größte Herausforderung der Corona-Pandemie. Denn Home-Office und Kinderbetreuung sind kaum zu vereinbaren, trotzdem musste es irgendwie gehen. Für diese Doppelbelastung sollen Familien nun entschädigt werden, zumindest wenn es nach der SPD geht.
Belastung für Eltern immer noch hoch
Inzwischen ist die Öffnung von Schulen und Kitas zwar Ländersache , aber erstmal geht sie nur schrittweise voran. Die Belastung für Eltern im Homeoffice bleibt also hoch. „Die Grenzen der Mehrfachbelastung durch Homeoffice und Homeschooling sind überschritten“, sagt SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorgestern.
Die SPD will deswegen zusätzliche Urlaubstage für Eltern, die wegen der Corona-Pandemie besonders belastet sind: „Es ist Eltern nicht zuzumuten, jetzt den Jahresurlaub zur Betreuung der Kinder zu nehmen, der dann in den Sommerferien fehlt.“ Unterstützung bekam Mützenich von Grünen und Linken, der Koalitionspartner Union dagegen will auf den Vorschlag nicht eingehen.
Bisherige Kinderkrankentage-Regelung sei nicht ausreichend
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Dezember mit den Länderchefs entschieden, dass Eltern zusätzliche Möglichkeiten für bezahlten Urlaub zur Betreuung ihrer Kinder bekommen sollten. Seitdem gibt es zehn zusätzliche Kinderkrankentage für Arbeitnehmer. Diese Lösung sei laut Mützenich jedoch nicht zufriedenstellend. Schließlich habe es seitdem eine Verlängerung des Lockdowns gegeben. Er ließ jedoch offen, wie viele Sonderurlaubstage den Eltern seiner Meinung nach zustehen würden. Mützenich meinte dazu nur: „Es sollte schon eine nennenswerte Zahl sein.“
Union weist Forderung zurück
Unions-Fraktionsvize Nadine Schön wies die Forderungen zurück. Aber sie brachte dafür eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage ins Spiel. Darüber könne man „angesichts des verlängerten Lockdowns durchaus nachdenken“, sagte sie den Funke-Zeitungen. „Aber einseitig die Unternehmen zu belasten, wie es sich Herr Mützenich vorstellt, ist der falsche Weg.“ Denn während Sonderurlaub vom Arbeitgeber getragen wird, werden Kinderkrankentage von der Krankenkasse übernommen.
Aktuell erhalten gesetzlich Krankenversicherte ein Kinderkrankengeld von 90 Prozent des Nettoverdienstes. Für privat Versicherte gilt die Regelung nicht. Bisher gab es das Krankengeld nur, wenn das Kind wirklich krank war. Seit Dezember greift dieses auch, wenn Eltern ihre Kinder wegen der Pandemie selbst betreuen müssen.